Bei der stufengleichen Höhergruppierung im TV-H kommt man in die Stufe der höheren Entgeltgruppe, die man vorher in der niedrigeren Entgeltgruppe hatte, mindestens in Stufe 2.
Man schreibt „Beschäftigte der E10...“, damit man nicht den ganzen Text, der bei E10 steht, wiederholen muß. Eine Eingruppierung in E10 ist für die Eingruppierung in E12 nicht erforderlich.