Autor Thema: Frage zur Höhergruppierungsmatrix  (Read 5581 times)

Isie

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Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
« Antwort #15 am: 29.02.2020 18:39 »
Na ja, ich wollte nicht direkt dazu auffordern, vor Gericht zu ziehen, wenn die - zunächst einmal für die Zahlung - entscheidende Rechtsauffassung des Arbeitgebers zu einer geringeren Zahlung führt. Nach deiner Rechtsauffassung hätte die Klage ja wohl keinen Erfolg.


Spid

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Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
« Antwort #17 am: 29.02.2020 19:00 »
Inwiefern ließe etwas, was dort steht, derlei vermuten?

Isie

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Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
« Antwort #18 am: 29.02.2020 19:20 »
Du hast recht, das was dort steht, bezieht sich nur auf den ersten von zwei Punkten.

carlos1977

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Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
« Antwort #19 am: 01.03.2020 17:02 »
Es gibt AG, die die Zulage weiterzahlen. Eine Rechtspflicht dazu besteht nicht.
Vielleicht wird das Thema mit der Entgeltgruppenzulage bei Bestandsfällen anders betrachtet als bei Neueinstellugnen. Auf jeden Fall bekommen wir bei uns die Zulage weiterhin wie gehabt.
 

Spid

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Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
« Antwort #20 am: 01.03.2020 17:41 »
Zwischen Anspruch und Fortzahlung ohne Rechtspflicht besteht ja ein enormer Unterschied - und Neueinstellungen ab dem 01.01.20 sind so oder so nicht übergeleitet, sondern direkt nach den neuen Regelungen eingestellt.

Es mutet ja auch merkwürdig an, daß die TVP keine Regelung getroffen haben, die einen Anspruch auf die Entgeltgruppenzulage über den 31.12.19 hinaus für übergeleitete TB ergibt. Ich bin auch zunächst davon ausgegangen, daß sich aus dem Tariftext ein solcher Wille der TVP ableiten ließe. Dem ist aber nicht so. Die TVP hatten in der Vergangenheit - so bspw. in §29a Abs. 2 Satz 3 f. TVÜ-L - eine entsprechende Regelung zum weiteren Anspruch explizit getroffen, auch im TVÜ-Bund, auf den sich nicht wenig relevante Rechtsprechung bezieht, gibt es explizite Regelungen. Bei der aktuellen Überleitung wurde eine solche nicht getroffen. Somit ist bei der Auslegung der tariflichen Normen auch nicht davon auszugehen, daß sie eine solche Regelung hätten treffen wollen - sonst hätten sie es, wie in der Vergangenheit und in vergleichbaren Fällen auch, getan. Daß nicht wenige AG die Zulage dennoch fortzahlen, läßt 3 Möglichkeiten zu:
1. Die TVP waren mal wieder zu dämlich, die Folgen ihrer einzelnen Änderungen im Gesamtgefüge des Tarifvertrags abzusehen.
2. Die AG waren sich nicht einig und haben eine entsprechende Vereinbarung abgelehnt.
3. Die AG wollten die Entgeltgruppenzulage fortzahlen, die Gewerkschaften haben das abgelehnt.

Ich tendiere stark zu 1.

Spencer69

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Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
« Antwort #21 am: 21.05.2020 09:37 »
Die Höhergruppierung erfolgt wohl demnächst (rückwirkend). Kann es denn jemand mal bitte entschlüsseln, was bei der Höhergruppierung auf Antrag aus der Entgeldgruppe 9a Stufe 4 + Entgeldgruppenzulage in die 9b rauskommen müsste? In welche Stufe kommt man aufgrund welcher Berechnung, was wird als Basis für die Berechnung genommen, und welche Höhe des Garantiebetrages müsste es geben.

Wünsche Euch einen schönen Feiertag :)

Spid

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Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
« Antwort #22 am: 21.05.2020 10:04 »
Die Höhergruppierung hat bereits stattgefunden und führte in E9b/3, Anspruch besteht auf E9a/4 plus Garantiebetrag.