Autor Thema: Frage zur Höhergruppierungsmatrix  (Read 5583 times)

Spencer69

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Frage zur Höhergruppierungsmatrix
« am: 29.02.2020 13:58 »
Hallo ins Forum,

ich habe eine Frage zur Höhergruppierungsmatrix. Folgender Fall liegt vor, Entgeldgruppe 9a Stufe 4 + Technikerzulage wird auf Antrag hoffentlich in die 9b ohne Zulage hochgruppiert. Ich versuche die Matrix wie folgt zu lesen, aus 9a/4 geht´s in die 9/b3. Da beide Stufen das gleiche Entgeld beinhalten, würde ich jetzt die 180€ Garantiebetrag hinzufügen. In der Höhergruppierungsmatrix finde ich aber den Eintrag "Rückstufung mit Garantiebetrag", das ist ja noch verständlich, dann aber die Schraffierung für "verringerter Garantiebetrag" mit Angabe des Betrages von 95,24€. In der Hilfe steht dazu folgendes "Begrenzung auf die Erhöhung des Grundgehalts bei stufengleicher Höhergruppierung". Die Differenz zwischen 9b/3 und 9b/4 beträgt aber 407,13€ da passt der Garantiebetrag mehr als 2x rein. Vielleicht kann mir ja jemand Licht ins Dunkel bringen.

Danke im Voraus :)


Isie

  • Gast
Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
« Antwort #2 am: 29.02.2020 14:05 »
Meinst du diese?

Spid

  • Gast
Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
« Antwort #3 am: 29.02.2020 14:15 »
Der TV-L enthält keine Höhergruppierungsmatrix. Die Technikerzulage stand Technikern nicht zu, es handelt sich - vereinfacht ausgedrückt - um eine Zulage für Ingenieure.


Isie

  • Gast
Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
« Antwort #5 am: 29.02.2020 16:02 »
Ja, ich hab sie jetzt auch gefunden. Ich halte sie für falsch.

Spencer69

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
« Antwort #6 am: 29.02.2020 16:42 »
Der TV-L enthält keine Höhergruppierungsmatrix. Die Technikerzulage stand Technikern nicht zu, es handelt sich - vereinfacht ausgedrückt - um eine Zulage für Ingenieure.

Da war ich wohl ein wenig zu oberflächlich, ich meine die Entgeldgruppenzulage.

Meinst du diese?
https://vdstra.de/wp-content/uploads/2020/02/M%C3%B6glichkeit-der-H%C3%B6hergruppierung-im-L%C3%A4nderbereich-TV-L.pdf

Dieses Dokument verwirrt mich aber auch ein wenig. Wird bei der Höhergruppierung dann das neue Gesamtgehalt aus dem neuen Gehalt plus des Betrages der alten Entgeldgruppenzulage (die es ja als Zulage nicht mehr gibt) plus des Garantiebetrages gebildet? Das hatte ich bis jetzt nicht erhofft.


Spid

  • Gast
Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
« Antwort #7 am: 29.02.2020 16:46 »
Seit der Überleitung zum 01.01.20 steht Dir keine Entgeltgruppenzulage mehr zu. Die Anspruchsgrundlage ist zu diesem Zeitpunkt entfallen - und mit ihr der Anspruch.

Spencer69

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
« Antwort #8 am: 29.02.2020 16:55 »
Ich habe ja auch geschrieben, dass mich diese Auflistung, in der die Entgeldgruppenzulage auftaucht, verwirrt. Zumal sie auch bei uns weiterhin ausgezahlt wird.

Spid

  • Gast
Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
« Antwort #9 am: 29.02.2020 16:59 »
Es gibt AG, die die Zulage weiterzahlen. Eine Rechtspflicht dazu besteht nicht.

Spencer69

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
« Antwort #10 am: 29.02.2020 17:47 »
Aber bis Ende letzten Jahres gab es sie ja offiziell. Wurde sie da mit Einbezogen beim Gehalt nach einer Höhergruppierung, so wie in Isies verlinktem PDF?

Spid

  • Gast
Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
« Antwort #11 am: 29.02.2020 17:54 »
Eine Entgeltgruppenzulage war und ist nur für die Berechnung des Unterschiedsbetrags zum Tabellenentgelt zu addieren. Ein Anspruch auf Fortzahlung der Entgeltgruppenzulage zusätzlich zum bisherigen Tabellenentgelt und Garantiebetrag bestand nicht.

Spencer69

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
« Antwort #12 am: 29.02.2020 18:01 »
Also ist die Grafik im PDF auch nicht korrekt?

d.h., sie wurde virtuell oben drauf gepackt, der Garantiebetrag evtl. gedeckelt wenn er an die nächste Stufe rankam und dann wurde die Zulage wieder abgezogen?

Isie

  • Gast
Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
« Antwort #13 am: 29.02.2020 18:28 »
Es gibt zwei verschiedene Rechtsauffassungen dazu. Entscheidend ist zunächst einmal die Rechtsauffassung deines Arbeitgebers.

Spid

  • Gast
Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
« Antwort #14 am: 29.02.2020 18:31 »
Seit wann ist die Rechtsauffassung des AG entscheidend? Dann könnte man sich ja die Arbeitsgerichtsbarkeit sparen.