Autor Thema: Wechsel von 9a in 9b = Hoehergruppierung mit Garantiebetrag?  (Read 3618 times)

Leipziger124456

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Guten Abend zusammen,

kann mir jemand sagen, ob der Wechsel von 9a in 9b auch als Höhergruppierung zu werten ist, d. H. man wuerde im Falle eines Wechsels nicht die Stufe mitnehmen oder findet hier "aus ahmsweise" ein stufengleicher Wechsel statt?

Spid

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Es ist eine ganz gewöhnliche Höhergruppierung.

Julyvee

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"Im Geltungsbereich der Regelungen des TVöD/VKA gelten für Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a bei Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9b Sonderregelungen. Beschäftigte, welche in eine Entgeltgruppe 9a eingruppiert sind und nach dem 1.3.2017 aufgrund der dauerhaften Übertragung höherwertiger Tätigkeiten in Entgeltgruppe 9b höhergruppiert werden, nehmen bei einer Höhergruppierung aus den Stufen 2 bis 4 die bisherige Stufenlaufzeit aus der jeweiligen Stufe (2 bis 4) der Entgeltgruppe 9a mit. Dieser Sonderfall der Mitnahme der Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung war bis zum 28.2.2017 dem Umstand geschuldet, dass die Tabellenwerte der Entgeltgruppe 9a in den Stufen 2 bis 4 fast identisch bzw. identisch mit den Beträgen der Entgeltgruppe 9b Stufen 2 bis 4 waren. Eine stufengleiche Höhergruppierung hätte also ohne Mitnahme der Stufenlaufzeit zu einem Verlust der Stufenlaufzeit geführt, ohne dass sich mit der Höhergruppierung ein finanzieller Zugewinn ergeben hätte (Garantiebeträge sind bei der stufengleichen Höhergruppierung abgeschafft)."

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-37131-hoehergruppierung-aus-entgeltgruppe-9a-in-entgeltgruppe-9b_idesk_PI13994_HI11236849.html

Spid

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Und inwiefern sollen Ausführungen zum TVÖD hier von Relevanz sein? Du weißt schon, daß TVÖD und TV-L unterschiedliche Tarifverträge sind?

Julyvee

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daher der Post - es ist der TVöD, auf dessen Information sich der Ersteller bzgl. der Stufenmitnahme bezog

Spid

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Woraus speist sich diese Behauptung? Der TE hat an keiner Stelle darauf Bezug genommen.