Autor Thema: Stellenbeschreibung Personalsachbearbeiter  (Read 14049 times)

Kaiser80

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Antw:Stellenbeschreibung Personalsachbearbeiter
« Antwort #15 am: 03.03.2020 11:25 »
Sie sind so eingruppiert - nach Stellenbewertung des AG -
Möööhp. Das war der Zonk.
TB sind nicht aufgrund  der Stellenbewertung des AG eingruppiert, sondern aufgrund ihrer dauerhaft und wirksam übertragenen auszübenden Tätigkeit.

Ole

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Antw:Stellenbeschreibung Personalsachbearbeiter
« Antwort #16 am: 03.03.2020 12:02 »
.. ja genau, was doch in Form einer Stellenbeschreibung zum Ausdruck gebracht werden soll!?

Spid

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Antw:Stellenbeschreibung Personalsachbearbeiter
« Antwort #17 am: 03.03.2020 12:12 »
Aus der Stellenbeschreibung ergibt sich - möglicherweise - die auszuübende Tätigkeit, die Bewertung dieser durch den AG berührt die Eingruppierung jedoch in keinster Weise. TB sind unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert, der AG äußert lediglich eine Rechtsmeinung, die der Eingruppierung entsprechen kann oder auch nicht.

Texter

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Antw:Stellenbeschreibung Personalsachbearbeiter
« Antwort #18 am: 04.03.2020 20:20 »
Gibt es eigentlich relevante Rechtsprechung für den Personalbereich?

Mir ist nur ein Urteil vom LAG Düsseldorf 04.02.1997 - 16 Sa 1554/96 bekannt, was ja sogar eine besonders verantwortungsvolle Tätigkeit bejaht und von einem AV ausgeht.

Spid

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Antw:Stellenbeschreibung Personalsachbearbeiter
« Antwort #19 am: 04.03.2020 20:36 »
Natürlich, u.a. BAG, Urteil v. 12.11.1980 - 4 AZR 797/78, das nicht die handwerklichen Schwächen des LAG-Urteils aufweist.