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Stellenbeschreibung Personalsachbearbeiter

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Kaiser80:

--- Zitat von: Ole am 03.03.2020 11:12 ---Sie sind so eingruppiert - nach Stellenbewertung des AG -

--- End quote ---
Möööhp. Das war der Zonk.
TB sind nicht aufgrund  der Stellenbewertung des AG eingruppiert, sondern aufgrund ihrer dauerhaft und wirksam übertragenen auszübenden Tätigkeit.

Ole:
.. ja genau, was doch in Form einer Stellenbeschreibung zum Ausdruck gebracht werden soll!?

Spid:
Aus der Stellenbeschreibung ergibt sich - möglicherweise - die auszuübende Tätigkeit, die Bewertung dieser durch den AG berührt die Eingruppierung jedoch in keinster Weise. TB sind unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert, der AG äußert lediglich eine Rechtsmeinung, die der Eingruppierung entsprechen kann oder auch nicht.

Texter:
Gibt es eigentlich relevante Rechtsprechung für den Personalbereich?

Mir ist nur ein Urteil vom LAG Düsseldorf 04.02.1997 - 16 Sa 1554/96 bekannt, was ja sogar eine besonders verantwortungsvolle Tätigkeit bejaht und von einem AV ausgeht.

Spid:
Natürlich, u.a. BAG, Urteil v. 12.11.1980 - 4 AZR 797/78, das nicht die handwerklichen Schwächen des LAG-Urteils aufweist.

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