Die Entgeltgruppe N ergibt sich aus Teil B Abschnitt XXII der EGO. Sie hat die Tabellenwerte gem. §58 Nr. 2 BT-V, abweichende Stufenlaufzeiten ergeben sich aus §58 Nr. 3 BT-V.
Zitat von: Spid am 02.03.2020 12:11Die Entgeltgruppe N ergibt sich aus Teil B Abschnitt XXII der EGO. Sie hat die Tabellenwerte gem. §58 Nr. 2 BT-V, abweichende Stufenlaufzeiten ergeben sich aus §58 Nr. 3 BT-V.Respekt, war auch mir unbekannt.