Autor Thema: Stellenbewertung  (Read 6193 times)

derfka

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Stellenbewertung
« am: 02.03.2020 15:32 »
Hallo,
folgendes Problem:
Wir haben in unserer Kommune einige Leute auf Grund ihrer Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr eingestellt, damit auch zu allgemein üblichen Arbeitszeiten die Einsätze der FFW gewährleistet sind.
Die Freistellung zum Feuerwehreinsatz ist klar und erfolgt auch, letztendlich fehlen die Leute aber in der Diensstelle
Nun zur eigentlichen Frage:
Sind die anfallenden Einsatzzeiten im Feuerwehrdienst nun bei der Stellenbewertung mit zu berücksichtigen und deren Zeitanteil mit darzustellen.

Danke

Lars73

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #1 am: 02.03.2020 15:35 »
Gehört die Tätigkeit bei der Feuerwehr zu ihrer Tätigkeit?
Wenn es nur eine Freistellung für die freiwillige Feuerwehr ist sind diese Zeiten bei der Eingruppierung nicht zu berücksichtigen.

Kühlschrank

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #2 am: 02.03.2020 15:54 »
Gehört die Tätigkeit bei der Feuerwehr zu ihrer Tätigkeit?
Wenn es nur eine Freistellung für die freiwillige Feuerwehr ist sind diese Zeiten bei der Eingruppierung nicht zu berücksichtigen.

Auf RLP bezogen gibt es in einem Vordruck zur Arbeitsplatzbeschreibung (Gutachten Rechnungshof RLP zu Personalbedarf bei Verbandsgemeinden) unter Angaben zu Personen auch den Reiter Ehrenamt/ehrenamtliche Tätigkeit, außerhalb oder während der Arbeitszeit. In den Erläuterungen sind dazu auch bspw. Feuerwehreinsätze genannt. Ob das in irgendeiner Form für die EIngruppierung berücksichtigt wird, bezweifle ich ebenfalls.

Weiterhin ist im selbigen Gutachten aufgeführt, dass die Ausübung von Ehrenämtern während der Arbeitszeit zu Mehrbedarf bei der Personalplanung führen kann.

https://rechnungshof.rlp.de/fileadmin/rechnungshof/Weitere_Veroeffentlichungen/Organisation_und_Personalbedarf_der_Verbandsgemeindeverwaltungen.pdf

Spid

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #3 am: 02.03.2020 15:57 »
Wenn eine Freistellung erfolgt, kann es nicht Arbeitszeit sein - und Zeiten, die keine Arbeitszeit sind, können nicht Bestandteil der auszuübenden Tätigkeit sein.

derfka

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #4 am: 02.03.2020 17:14 »
ok, danke für die hilfreichen antworten
ging hier weniger um die entsprechende Eingruppierung, sondern mehr darum, ob die Zeitanteile zu berücksichtigen sind, aber wie ich schon dachte (deshalb auch die Wortwahl "Freistellung") ist dies leider nicht der Fall und für die Kollegen eben anteilig Mehrarbeit

Lars73

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #5 am: 02.03.2020 17:23 »
Wenn es um die Kapazitätsberechnung geht muss man es natürlich berücksichtigen. Dies hat aber nichts mit der Eingruppierung zu tun.

Organisator

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #6 am: 02.03.2020 17:39 »
Wenn es um die Kapazitätsberechnung geht muss man es natürlich berücksichtigen. Dies hat aber nichts mit der Eingruppierung zu tun.

Genau, diese hat nämlich prozentuale Zeitanteile. Wäre hier so wie einer Teilzeitbeschäftigung, die auch keine Auswirkungen auf die Eingruppierung hat.

derfka

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #7 am: 04.03.2020 13:08 »
Wenn es um die Kapazitätsberechnung geht muss man es natürlich berücksichtigen. Dies hat aber nichts mit der Eingruppierung zu tun.

Genau, diese hat nämlich prozentuale Zeitanteile. Wäre hier so wie einer Teilzeitbeschäftigung, die auch keine Auswirkungen auf die Eingruppierung hat.

Hallo
gibt es dafür eine Rechtsgrundlage oder einschlägige Rechtsprechung welche man zur Argumentation für das Personalbüro heranziehen kann, unser Personalbüro ist der Meinung, dass diese "Fehlzeiten" nicht zu berücksichtigen sind. Allein hier im Amt gibt es 3 Kollegen, welche Mitglied in der Feuerwehr sind und an Einsätzen teilnehmen.
Mir ist auch schon der Gedanke gekommen, dies mal über die politische Schiene anzusprechen, schließlich fehlen diese Leute ja während der Einsatzzeit, werden jedoch mit 1,0 VB gewertet, da stellt sich dann schon die Frage, wer die Arbeit erledigt

Texter

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #8 am: 04.03.2020 13:43 »
Bleibt denn Arbeit liegen?

Bastel

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #9 am: 04.03.2020 13:47 »
da stellt sich dann schon die Frage, wer die Arbeit erledigt

Das ist das Problem des AGs und nicht der ANs.

derfka

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #10 am: 04.03.2020 14:18 »
Bleibt denn Arbeit liegen?

ja, deswegen machen wir uns ja die Gedanken, Überlastungsanzeige wurde gestellt und es findet derzeit eine Arbeitsplatzüberprüfung der entspr. Stellen statt, laut PB sind aber diese "Fehlzeiten" nicht zu berücksichtigen.

Spid

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #11 am: 04.03.2020 14:26 »
Und wo ist jetzt das Problem der AN? Die gehen entweder nach der geschuldeten Arbeitszeit nach Hause oder der AG ordnet mit dem entsprechenden zeitlichen Vorlauf und unter Beteiligung des PR Arbeitsstunden an, für die Überstundenzuschläge entstehen, wenn sie nicht bis zum Ende der Folgewoche ausgeglichen sind.

superbraz

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #12 am: 04.03.2020 14:29 »
ich nehme an, es handelt sich um die mitgliedschaft in einer freiwilligen fw?
konsequenz, wenn da jetzt rechtliche schritte eingeleitet werden:
die kameraden quittieren ihren dienst bei der feuerwehr.

ob das nun ein problem des AG ist? naja, wenn träger der feurwehren ist, schon irgendwie.
denn dann sind bald nicht genügend kameraden vor ort, welche den einsatz wahrnehmen können.

hoffentlich brennt´s dann mal nicht beim AG oder bei einem verantwortlichen daheim.

wir handhaben das auch in unserem haus, mit der mitgliedschaft in der fw und wenn ein einsatz, während der "arbeitszeit" kommt, dann bekommen die kameraden die zeit gutgeschrieben.

kommt ein kamerad aus der privaten wirtschaft zum einsatz, zahlen wir auch verdienstausfall an dessen AG.

Kaffeetassensucher

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #13 am: 04.03.2020 14:38 »
Irgendwie liest sich das Ganze recht seltsam:

Es wurden Leute eingestellt, weil sie bei der Freiwilligen Feuerwehr sind und jetzt mokiert man sich darüber bzw. sollen sie Nachteile dadurch haben, weil sie bei der Freiwilligen Feuerwehr sind?

Wasch mir die Feuerwehrautos aber mach sie nicht nass, oder wie ist das zu verstehen?

Spid

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #14 am: 04.03.2020 14:40 »
Derlei wurde doch überhaupt nicht geschildert.