Hallo!
Wir haben folgende Situation: Ich arbeite aktuell in Teilzeit (31h/Woche), es wurden Überstunden beantragt und durch den Betriebsrat genehmigt. Ich weiß aber ehrlich gesagt nicht, inwiefern man hier von Überstundenanordnung reden kann? Wer wil, kann quasi welche machen, abgesegnet durch Leitung/Betriebsrat. Hintergrund ist, dass man die Meharbeit quasi "schmackhaft" machen will.
Wie sieht das jetzt bei mir aus? Zählt alles, was mehr als 31h/Woche beträgt bereits als Überstunden? Wenn ich das richtig sehe, sagt der TVöD "Nein, das ist bis 39h/Woche Mehrarbeit, Pech gehabt", Urteil(e) des BAG sehen das aber anders.
Kann man das so pauschal beantworten oder brauchts dazu mehr Infos?
Vielen Dank!