Hallo,
ich werde eine Stelle antreten, bei der ich in EG 13 eingestuft werde.
Ich habe aus einem Arbeitsverhältnis bei einem anderen öffentlichen Arbeitgeber einschlägige Berufserfahrung von vier Jahren (ununterbrochene Anstellung) - auch EG 13.
Jedoch werden insgesamt 20 Monate Unterbrechung zwischen Beendigung dieses letzten und Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses beim neuen Arbeitgeber liegen.
Frage: Kann ich in Stufe 3 eingruppiert werden, trotz der Pause?
Ich habe online Durchführungshinweise des Innenministeriums vom Mai 2019 gefunden, die sich mit dieser Frage zu befassen scheinen. Dort klingt es so, als würde es der jeweiligen Dienststelle obliegen, einzuschätzen wann relevante Arbeitserfahrung "verfällt". Ist dem so?
Danke!