Autor Thema: TV-V Eingruppierung  (Read 3077 times)

Frischling2020

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TV-V Eingruppierung
« am: 03.03.2020 08:14 »
Einen wunderschönen guten Morgen zusammen,

bisher hatte ich auf meinem Berufsweg noch keinen Kontakt mit dem öffentlichen Dienst und bin deshalb etwas unwissend ob der Vergütung und Stellung.

Ich habe mich auf eine Stelle bei der örtlichen Stadtwerke AG in einer über 100.000 Einwohner Stadt beworben.

Das Aufgabengebiet und der Konzern und den Mitarbeitern, welche ich kennen gelernt habe, sind wirklich sehr vielversprechend. Könnte mir also durchaus vorstellen dort zukünftig gerne zu arbeiten.

Jetzt weiß ich, dass der TV V angeblich der beste Tarifvertrag am Markt ist und nur Beamte besser gestellt sind.

Welche Vorteile hat dieser Tarifvertrag bzw. gibt es auch Nachteile?

Die Stelle ist eigenverantwortlich und selbstständig auszuführen. Man bekommt einen festen Themenbereich zugeordnet für den man verantwortlich und zuständig ist. Man hat sozusagen die eigenen Kunden im Haus umfassend zu betreuen und muss mit Lieferanten strategische Vereinbarungen treffen und zudem operativ den Bereich steuern, das bedeutet man hat von den Kleinstteilen bis hin zu kompletten Anlagen (Trafostationen, Umspannwerke) samt Wartungsverträge und Ersatzteilen zu verhandeln und einzukaufen.

Dazu hat man sein eigenes alleiniges Büro und arbeitet im zweier Team, sprich man vertritt den Kollegen eines anderen festen Bereiches während dessen Urlaub, Krankheit und umgekehrt. Dazu gibt es einen Einkaufs-, sowie Gruppenleiter.

Die Stelle ist wie folgt beschrieben:

Facheinkäufer
- Eigenverantwortliche Abwicklung von Beschaffungsvorgängen in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen
- Entwicklung und Umsetzung der Einkaufsstrategie für die zugeordneten Fachbereiche
- Abwicklung von Vergabeverfahren unter Einhaltung des Vergaberechtes unter Berücksichtigung der Erfordernisse des GWB und der SektVO
- Führen von Vertrags- und Preisverhandlungen
- Bearbeiten von Reklamationen, Rechnungsprüfungen und Leistungsstörungen
- Erstellung und Pflege von Material und Lieferantenstammdaten

Mein Profil:
kaufmännische Ausbildung
Fachhochschulreife
Weiterbildung zum staatl. gepr. Betriebswirt

Insgesamt 14 Jahre Berufsleben, davon 5 Jahre nur in Teilbereichen mit dem Einkauf zu tun gehabt, zuletzt 4 Jahre vollumfänglicher Einkäufer


Der Personalchef meinte die Stelle würde zwischen E6 und E9 eingruppiert, ich für meinen Teil könnte bei 8.2.
beginnen. Nun meine Frage ist das realistisch und kann man da noch verhandeln, oder ist das eher unmöglich?
Es geht mir nur darum, die Situation realistisch einzuschätzen und mich nicht durch eine falsche Forderung ins Aus zu schießen.

Selbst wenn man wirklich in E8 landet, kann man jemals in E9 aufsteigen? Und wenn ja wie?
Ich habe z.B. noch die Möglichkeit mit einem zusätzlichen Jahr nebenher eine Bachelorabschluss zu erlangen, kann man dadurch nachträglich in E9 gelangen?

vielen Dank im Vorraus schon einmal für eure Mühen

Grüße und einen schönen Tag

Spid

  • Gast
Antw:TV-V Eingruppierung
« Antwort #1 am: 03.03.2020 08:45 »
Ich bezweifele, daß der TV-V der "beste" Tarifvertrag ist.

TB sind auch im TV-V entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Erfordernis guFk sehe ich nicht, mithin auch keine Eingruppierung in E8.2. Es bedarf - u.a. aufgrund der Kenntnisse im Vergaberecht - gvFk, selbständige Leistungen liegen u.a. beim Führen von Vertrags- und Preisverhandlungen vor. Weder eine Steigerung der Fk in Breite und Tiefe noch eine besondere Heraushebung durch Verantwortung ist erkennbar. Sofern kein ungünstiger Zuschnitt bei den Zeitanteilen vorliegt, ergibt das eine Eingruppierung in E7.2.

Eine andere Eingruppierung ergibt sich, wenn sich die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit ändert.