Autor Thema: Freistellung für Bewerbungsgespräche beim selben Arbeitgeber (Land Berlin)  (Read 3774 times)

LeonL

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Hallo, ich hatte mich schon einmal bezüglich der Frage des Stellenwechsels innerhalb Berlins an das Forum gewendet und mir wurde sehr gut geholfen. Leider hat sich eine weitere Frage ergeben, aber das Thema ist schon geschlossen.
(Hier das alte Thema: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112898.0.html)

Kurzum geht es darum, dass ich mich vom Bezirk in Berlin zu einem anderen Bezirk oder der Senatsverwaltung in Berlin bewerbe. Nun kommt es ja regelmäßig vor, dass die Vorstellungsgespräche nicht in den Tagesrandzeiten stattfinden und ich dennoch daran teilnehmen will.

Gibt es da einen Anspruch für diese Zeit freigestellt zu werden oder kann ich das ggf. sogar in der Dienstzeit wahrnehmen?
(Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis)

Chrille1507

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Hallo LeonL,

mir wäre jetzt kein Grund oder Möglichkeit bekannt, warum man dich für ein Bewerbungsgespräch freistellen sollte oder das es als Dienstzeit gilt.

Isie

  • Gast
Gibt es bei euch keine Gleitzeitvereinbarung, in der geregelt ist, wie bei privaten Erledigung während der Arbeitszeit zu verfahren ist?

Spid

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Hat das Land Berlin als AG kein Interesse an Deiner Teilnahme am VG?

LeonL

  • Gast
Doch wir haben eine Gleitzeitregelung, allerdings gibt es kein Recht auf Freistellung während der Kernarbeitszeit - da sieht die Dienstvereinbarung sogar ausdrücklich vor, dass dies unterbleiben soll. Ich muss mir das also gesondert unter Angabe eines Grundes genehmigen lassen. Da wir jedoch schon Personalprobleme haben und ich auch weg will, kann es natürlich sein, dass mein jetziger Arbeitgeber nicht so begeistert ist, wenn ich an VG teilnehme.

@Spid: Das ist ja die Krux - ich weiß nicht ob der AG Land Berlin Interesse hat. Der Bezirk A hat sicher kein Interesse weiteres Personal zu verlieren, aber Bezirk B hat Interesse Personal zu gewinnen.

Meine Nachfrage insgesamt bezog sich vor allem darauf, dass ich nicht das Anspruchdenken habe, dass mich mein AG jetzt bezahlt freistellen muss, wenn ich mich für "einen anderen Standort" "intern" bewerbe, aber ab und zu sind Regelungen in den TV ja kulanter als man denkt - daher die Nachfrage.  ;)

Fragmon

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Mir ist nur bekannt, dass es bei Kündigungen bzw. befristeten Arbeitsverhältnissen einen Anspruch gibt.

Bei Beamten wäre es auch möglich.