Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Krank am ersten Arbeitstag
Kat:
Nachteil hast Du insofern, daß Du jetzt keine Lohnfortzahlung bekommst sondern Krankengeld, da Du in den ersten vier Wochen nach Neueinstellung krank geworden bist und da muß der AG noch keine Lohnfortzahlung leisten.
Lars73:
Der TV-L (ebenso wie der TVöD) sieht ab dem ersten Tag Anspruch auf Lohnfortzahlung vor. Wichtig wird also sein ab welchen Tag das Arbeitsverhältnis gilt
Heide444:
Danke Euch allen für die Antworten !
Werde morgen mal sehen was mich erwartet.
Mond6:
Gib uns doch bitte eine Rückmeldung welche "Lösung " der AG gefunden hat.
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