Wenn die Eingruppierung unstrittig wäre, würde der AG ja entsprechend leisten - oder es ist völliges Versagen des AG, was natürlich beim failed state Berlin nicht abwegig wäre. Dennoch wäre in der geschilderten Situation eine Klage zur Feststellung der Eingruppierung ratsam, da sonst ggfs. die Leistungsklage leerläuft. Warum sollte man davon ausgehen, daß eine derartige Versagergurkentruppe überhaupt zeitnah zur korrekten Zahlung imstande wäre? Denn nur dann wäre überhaupt denkbar, daß eine Klage die Angelegenheit nicht beschleunigt.