Autor Thema: Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin  (Read 7974 times)

Spid

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Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
« Antwort #15 am: 06.03.2020 09:13 »
Warum sollte der Gläubiger darauf verzichten, wenn er einen Titel gegen den Schuldner vor Gericht erstritten hat, bei dessen Zahlungsunwilligkeit die Erzwingungshaft gegen dessen Bevollmächtigten zu beantragen?

Wastelandwarrior

  • Gast
Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
« Antwort #16 am: 06.03.2020 09:14 »
Erzwingungshaft für Politiker ist nach dem Versuch der DUH, den MP vom Ländle oder den OB von Stuttgart zu internieren, erledigt. Die Rechtsgrundlagen reichen nicht.

Wastelandwarrior

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Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
« Antwort #17 am: 06.03.2020 09:16 »
Pfändung ginge. Landehauptkasse. Guten Tag, ich hätte gern 583,20. Hier ist mein Titel.

Lars73

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Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
« Antwort #18 am: 06.03.2020 09:20 »
Erzwingungshaft für Politiker ist nach dem Versuch der DUH, den MP vom Ländle oder den OB von Stuttgart zu internieren, erledigt. Die Rechtsgrundlagen reichen nicht.

Grundsätzlich ist die Rechtsbasis in der ZPO im Gegensatz zum Verwaltungsrecht m.E. ausreichend. Aber es ist anzunehmen, dass das Land nach Urteil Zahlen würde.

Spid

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Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
« Antwort #19 am: 06.03.2020 09:22 »
Eben. Völlig anderer Bereich: da ging es um Verwaltungsrecht, hier geht es um einen zivilrechtlichen Anspruch. Die Hürde ist hier nicht nur deutlich niedriger, es ist auch Gang und Gäbe, den Bevollmächtigten eines Schuldners, der keine natürliche Person ist, bei Zahlungsunwilligkeit in Erzwingungshaft zu nehmen. Das macht der Richter ohne mit der Wimper zu zucken, das ist Alltagsgeschäft.

Isie

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Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
« Antwort #20 am: 06.03.2020 09:29 »
Nun haltet mal den Ball flach. Die Umsetzung dieser umfangreichen Tarifeinigung ist eben nicht ganz so einfach. Das sieht man ja auch an der Dauer der Redaktionsverhandlungen. Die Ansprüche dürften unstrittig sein. Eine Klagewelle würde nur dazu führen, dass dafür andere Sachen erst mal liegen bleiben. Aber jeder Betroffene sollte vor Ablauf der Ausschlussfrist vorsichtshalber seinen Anspruch schriftlich geltend machen.

Spid

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Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
« Antwort #21 am: 06.03.2020 09:33 »
Ich sehe keine besondere Komplexität, aber selbst wenn: Dann hätte man Umsetzungsfristen vereinbaren müssen. Hat man nicht, man hat bei der zeitgerechten Umsetzung versagt, man ist säumiger Schuldner und wird zur Zahlung verurteilt - und dann zahlt man oder wird verknackt, so einfach ist das. AN sollten das Versagen ihres AG nie zu ihrem Problem werden lassen.

Wastelandwarrior

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Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
« Antwort #22 am: 06.03.2020 09:51 »
Ich würde als verklagter Arbeitgeber dem Anspruch dem Grunde nach widersprechen und die Eingruppierung in Frage stellen.

Lars73

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Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
« Antwort #23 am: 06.03.2020 09:52 »
Eine Klagewelle würde vielleicht dazu führen, dass die Arbeitgeber diesen Ansprüchen eine höhere Priorität beimessen oder andere Übergangsregelungen bzw. Umsetzungsfristen aushandeln.

Spid

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Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
« Antwort #24 am: 06.03.2020 09:55 »
Ich würde als verklagter Arbeitgeber dem Anspruch dem Grunde nach widersprechen und die Eingruppierung in Frage stellen.

Wofür den AG die Darlegungslast träfe.

WasDennNun

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Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
« Antwort #25 am: 06.03.2020 10:14 »
Dann wird einfach der Betrag, den das Gericht dem AG nennt als Dauerauftrag angelegt und gut ist.
Sehr schön. Schon mal im Payroll gearbeitet?
Nein, ich arbeiten in einem Büro.

Und wenn eine Buchhaltung nicht in der Lage ist Überweisungen durchzuführen, dann ist es deren Problem wie sie mit einer Richterspruch umgehen.

Und sicherlich wird die Erzwingungshaft nicht passieren, aber eine entsprechende Klage ist schon mal eine BILD Überschrift wert.

Aber wenn du der Meinung bist, dass dein AG sich über das Gesetz stellen darf, dann gute Nacht.

Nur weil ihr schiss in der Hose habt eine Klage anzustreben?

Wastelandwarrior

  • Gast
Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
« Antwort #26 am: 06.03.2020 10:18 »
Ich würde als verklagter Arbeitgeber dem Anspruch dem Grunde nach widersprechen und die Eingruppierung in Frage stellen.

Wofür den AG die Darlegungslast träfe.
Kein Problem.  :D

Spid

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Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
« Antwort #27 am: 06.03.2020 10:27 »
Da ich weiß, wie im failed state die auszuübende Tätigkeit in der weit überwiegenden Zahl der Fälle nachgewiesen wird, dürfte der AG sich eine blutige Nase beim Versuch holen.

Lars73

  • Gast
Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
« Antwort #28 am: 06.03.2020 10:30 »
Zumal Erzieherinnen und Erzieher in Berlin auch leicht einen anderen Arbeitgeber finden dürften.

Kaffeetassensucher

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Antw:Stand der Eingruppierung ErzieherInnen in Berlin
« Antwort #29 am: 06.03.2020 10:35 »
Dann wird einfach der Betrag, den das Gericht dem AG nennt als Dauerauftrag angelegt und gut ist.
Sehr schön. Schon mal im Payroll gearbeitet?
Nein, ich arbeiten in einem Büro.

Und wenn eine Buchhaltung nicht in der Lage ist Überweisungen durchzuführen, dann ist es deren Problem wie sie mit einer Richterspruch umgehen.

Je nach Software isses ein bisserl verwirrender, wie die Daten eingegeben werden (mein Fall war es nicht), wenn das aber selbst ich damals als Azubi nach einem halben Tag Vorführung, zwar fluchend und schimpfend aber letztlich doch hinbekommen habe, sollte das die Kasse nicht unbedingt vor unüberwindbare Hürden stellen.