Autor Thema: Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber  (Read 4618 times)

Miop111

  • Gast
Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
« am: 04.03.2020 17:39 »
Hallo ihr Lieben,

ich bin in einer Schule als Kinderpfleger in S4 TVöD SuE Eingruppiert und möchte in der Schule noch zusätzlich als Unterstützung/ Hilfskraft dem Hausmeister helfen. Ich habe vorher Industriemechaniker gelernt.
Jetzt ist die Frage ob das von der Eingruppierungen her möglich ist da der Hausmeister den TV-L Tarif hat.
Betriebsrat ist am erkundigen ich habe noch nichts gefunden.

Vielen Dank für eure Hilfe! :)

LG Michael

Spid

  • Gast
Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
« Antwort #1 am: 04.03.2020 17:41 »
Ja.

Miop111

  • Gast
Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
« Antwort #2 am: 04.03.2020 22:37 »
Wie ja?  ;D

Miop111

  • Gast
Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
« Antwort #3 am: 04.03.2020 23:21 »
Zusatzversorgung?? Zwei verschiedene? Lohnsteuerklasse?

Spid

  • Gast
Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
« Antwort #4 am: 05.03.2020 02:15 »
Wie ja?  ;D

„Ja“ beantwortet vollständig und abschließend die aufgeworfene Frage.

Miop111

  • Gast
Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
« Antwort #5 am: 05.03.2020 02:52 »
Nicht wirklich.... Wer hat da Praxis Beispiele? Ist das dann zweimal lohnsteuerklasse 1? Ich habe jetzt 1.
Wie verhält sich das mit der ZVK / BVK ?

Spid

  • Gast
Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
« Antwort #6 am: 05.03.2020 05:56 »
Doch, sehr wohl. Du verkennst nur den Inhalt Deiner Ursprungsfrage.

Miop111

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Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
« Antwort #7 am: 05.03.2020 10:14 »
Dann brauch ich kein Forum wenn des nicht beantwortet wird und Schlaumeier

Sjuda

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  • Beiträge: 93
Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
« Antwort #8 am: 05.03.2020 10:20 »
 
(...)
Jetzt ist die Frage ob das von der Eingruppierungen her möglich ist
(...)

LG Michael

Die einzige Frage, die du im Eingangspost gestellt hast, wurde abschließend beantwortet. Solltest du weitere haben, kannst du sie gerne stellen.

Lars73

  • Gast
Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
« Antwort #9 am: 05.03.2020 10:30 »
Handelt es sich um einen Arbeitgeber? Es ist sehr selten, dass der gleiche Arbeitgeber TV-L und TVöD anwendet.
Wer steht als Arbeitgeber im Arbeitsvertrag?
Wer ist der Arbeitgeber des Hausmeisters?

Kaffeetassensucher

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Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
« Antwort #10 am: 06.03.2020 09:35 »
Solltest du weitere haben, kannst du sie gerne stellen.

Es sei denn, man mi(h)oppelt wie der TE nach einer Antwort, die man nicht verstanden hat, beleidigt aus dem Forum. Hmja, so kann einem dann halt auch nicht geholfen werden ...

Fori

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Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
« Antwort #11 am: 11.03.2020 11:17 »
Ich hab die Antworten auch nicht verstanden....aber ich werde auch das Gefühl nicht los das es in dem Forum hier manchmal garnicht darum geht Fragen so zu beantworten, dass die TE die Antwort verstehen...es sei denn man hat sämtliche rechtliche Grundlagen intus und formuliert Fragen absolut präzise, rechtlich einwandfrei und treffsicher...aber das viele eben hier Fragen "schwammig und ungenau" stellen weil sie das so garnicht können scheint egal zu sein...

Und Miop111 hat ja versucht die Fragen zu konkretisieren...:


"Nicht wirklich.... Wer hat da Praxis Beispiele? Ist das dann zweimal lohnsteuerklasse 1? Ich habe jetzt 1.
Wie verhält sich das mit der ZVK / BVK ? "

Vielleicht kommt ja noch eine Antwort die ich auch verstehe ^^



Kaffeetassensucher

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Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
« Antwort #12 am: 11.03.2020 11:24 »
Also, ich finde die Antwort auf die Frage

Jetzt ist die Frage ob das von der Eingruppierungen her möglich ist da der Hausmeister den TV-L Tarif hat.

Ja.

sehr gut zu verstehen.

Alle anderen Fragen wurden erst danach gestellt. Allerdings hat der TE kurz darauf bereits die Figuren vom Brett geschmissen und ist zurück in sein Zimmer gestapft, sodass dann niemand mehr auf diese eingegangen ist.

Spid

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Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
« Antwort #13 am: 11.03.2020 11:27 »
Ich hab die Antworten auch nicht verstanden....aber ich werde auch das Gefühl nicht los das es in dem Forum hier manchmal garnicht darum geht Fragen so zu beantworten, dass die TE die Antwort verstehen...es sei denn man hat sämtliche rechtliche Grundlagen intus und formuliert Fragen absolut präzise, rechtlich einwandfrei und treffsicher...aber das viele eben hier Fragen "schwammig und ungenau" stellen weil sie das so garnicht können scheint egal zu sein...

Und Miop111 hat ja versucht die Fragen zu konkretisieren...:


"Nicht wirklich.... Wer hat da Praxis Beispiele? Ist das dann zweimal lohnsteuerklasse 1? Ich habe jetzt 1.
Wie verhält sich das mit der ZVK / BVK ? "

Vielleicht kommt ja noch eine Antwort die ich auch verstehe ^^

Nein, er hat irgendwelche Begriffe in den Raum geworfen, die mit der Frage nichts zu tun haben. Er frug, ob die im Sachverhalt geschilderte Absicht der Begründung eines weiteren Arbeitsverhältnisses „von den Eingruppierungen her möglich“ sei - und da lautet die Antwort schlicht „ja“. Und diese Antwort ist auch leicht verständlich.

Fori

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Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
« Antwort #14 am: 11.03.2020 14:54 »
…ich schätze euch beide@Kafffeetassensucher und @Spid  anhand der Beiträge die ihr hier so schreibt als fachlich versiert und Forumserfahren ein…und gehe somit auch davon aus, dass ihr wisst, das es a) nicht sehr höflich ist auf eine Frage einsilbig zu antworten und sich dann sarkastisch darüber zu echauffieren, dass jemand u.a. aufgrund dessen nicht mehr antwortet und b) gerade mit den Kenntnissen die ihr habt zwischen eventuell unpassend zugeordneten Begriffen und Formulierungen  die eigentliche Fragestellung herauslesen könnt...also das es im Ganzen darum geht WIE eine Frage beantwortet wird und nicht OB

Aber anstatt, dass ihr Fragenden entgegenkommt und euer ganzes Wissen positiv, konstruktiv und unterstützend einsetzt und anwendet antwortet ihr eher so, dass der/diejenige zwar eine Antwort hat, aber mit der nichts anfangen kann…und hier meine Unterstellung: Das wisst ihr auch genau…also meine zweite Unterstellung: Es geht euch nicht wirklich darum den Fragenden zu helfen…zumindest nicht an erster Stelle…

Aber bringt auch nichts ihr beide werdet mir eh nur wieder zurückschreiben dass das alles klare Antworten waren, meine Vermutungen hier nichts zur Sache tun usw. etc…aber wie gesagt…ich glaube ihr wisst eigentlich was ich meine...