Autor Thema: Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber  (Read 4715 times)

Kaffeetassensucher

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Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
« Antwort #15 am: 11.03.2020 15:45 »
Fachlich versiert ... bei Weitem nicht so wie z. B. Spid oder andere hier im Forum (ich nehme aber gerne Wissen auf, übertrage es und versuche dann die Klappe zu halten, wenn ich mir nicht sicher bin, dass das auch stimmt, was ich schreiben würde). Forums- und Interneterfahren, das ja. Vielleicht zu interneterfahren, denn in Selbigem habe ich bereits ganz andere, weitaus "schlimmere" Dinge, miterlebt als ein Ein-Wort-Posting und einer Einzeiler-Antwort. Worauf dann meine Verwunderung (und in der Folge mein Kommentar) darüber resultieren mag, dass sich deshalb jemand zurückzieht.

Mein Fall sind Einzeilen-Postings ebenfalls nicht, im Gegenteil, ich selber neige eher zum ausufernden Schwadronieren. Dann aber sage ich mir a) solange derjenige keinen Blödsinn schreibt sollte es micht nicht stören, denn b) jeder hat seine eigene Art, wie er postet, seinen eigenen Stil, und wenn sich jemand gerne eher kurz fasst ... so what - nicht meine Aufgabe, darüber zu rechten.

Ich gebe allerdings zu, dass ich zuweilen davon ausgehe, dass jemand, der hier postet und eine Frage hat, sich vorher das Forum und auch dessen Umgangston ein wenig angeschaut hat, weiß, worauf er sich einlässt, dass er Antworten auf seine Fragen ggf. mehrmals durchliest, wenn er diese nicht verstanden hat, dass er außerdem bereits im Vorfeld versucht hat, seine Frage eigenständig zu beantworten, dass er die Grundzüge der für ihn geltenden rechtlichen Normen kennt (oder schon mal von ihnen gehört hat). Vielleicht erwarte ich da zu viel, aber eigentlich gehe ich davon aus, dass wir hier alles eigenständige, erwachsene Menschen sind.

Ich kann keine Gedanken lesen. Deshalb ist mir tatsächlich nicht immer ersichtlich, was für Fragen denn alles noch hinter einer gestellten Frage stecken, ebenso finde ich es zeit- und energieraubend, raten zu müssen, was mit einem bestimmten Begriff denn gemeint sein könnte. Oft ist es gut ersichtlich, aber eben auch nicht immer. Deshalb bin ich ein Freund korrekter Begrifflichkeiten, gerade, wenn es um rechtliche Themen geht. Klar, sind die wenigsten 100 % vertraut mit, sehe ich ja ein, aber darüber jemanden auflaufen zu lassen versuche ich eigentlich nicht. Es kann hin und wieder passieren, aber ich versuche es zu vermeiden.

Fori

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Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
« Antwort #16 am: 11.03.2020 16:08 »
Oki...das ist eine Antwort die ich verstehe und nachvollziehen kann. Ich teile nicht unbedingt alles aber zum ersten Mal verstehe ich wieso der Ton hier im Forum manchmal so ist, wie er ist. Danke also für die ausführliche Erklärung, ich versuche es mir in Erinnerung zu rufen wenn ich wieder Antworten lese, die ich nicht einordnen kann bzw. deren "Tonfall" ich als merkwürdig empfinde ;).

Spid

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Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
« Antwort #17 am: 11.03.2020 16:35 »
Es kommt bei Antworten darauf an, daß sie eindeutig, korrekt und erschöpfend sind. Das kann es erforderlich machen, eine halbe Seite zu schreiben, das kann man aber auch mit einem Wort machen - das kommt auf die Frage an. Hier genügte ein Wort, weil „ja“ die Frage im geschilderten Sachverhalt eindeutig, klar und erschöpfend beantwortete. Es ging nämlich um die Möglichkeit, nicht darum, ob bei der Umsetzung noch etwas zu beachten sei, so z.B. daß die arbeitsrechtlich zwei Arbeitsverhältnisse steuer- und sozialversicherungsrechtlich nur eines sind, wenn es derselbe AG ist. Das berührt aber weder die Eingruppierung, um die es in der Fragestellung ging, noch die Möglichkeit, bei den arbeitsrechtlich zwei Arbeitsverhältnissen unterschiedliche Tarifverträge zur Anwendung zu bringen - wobei noch nicht einmal raus ist, daß das so wäre, da die Anwendung eines Tarifvertrags beim Hausmeister absolut keine Schlußfolgerung auf die Anwendung eines Tarifvertrags beim TE zuläßt. Mithin war „ja“ so erschöpfend wie korrekt und eindeutig, weil alle weiteren Einwendungen des TE gegen diese Antwort schlicht obsolet waren. Möglicherweise wäre der Threadverlauf ein anderer gewesen, wenn er meine Antwort als so eindeutig, korrekt und erschöpfend hingenommen hätte, wie sie war - und darauf aufbauend weitere Fragen gestellt hätte. Hat er aber nicht - und es ist nicht so, als wäre ich darauf angewiesen, seine Frage zu beantworten. Mir kam es eher wie ein umgekehrt gelagertes Abhängigkeitsverhältnis vor...

Isie

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Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
« Antwort #18 am: 11.03.2020 18:44 »
Ich habe auch schon einige Male nur sehr kurz geantwortet, entweder, weil die Frage auch knapp formuliert war oder weil der Threaderöffner seine Frage in einem Wust von Infos versteckt hat. Wer eine knappe, aber inhaltlich eindeutige Antwort nicht versteht oder ergänzende Fragen hat, kann ja gerne nachfragen. Wem das zuviel ist, der kann auch nicht erwarten, ausführliche Antworten zu bekommen. Und das gilt auch für diejenigen, die eine bereits dutzendfach gestellte Frage stellen, weil das schneller geht, als sich die bereits vorhandenen Antworten durchzulesen.