Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Neue Stelle, neue Eingruppierung?
Kat:
--- Zitat von: Spid am 05.03.2020 07:14 ---Auch die Änderungskündigung setzt für die Übertragung einer Tätigkeit, die zur Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe führt, das Einverständnis des AN voraus.
--- End quote ---
Logisch. Nur macht man das nicht, ist man draußen. Und das will ja auch nicht jeder.
Spid:
Nö, ist man nicht. Die Änderungskündigung hat die gleichen hohen Hürden wie eine normale Kündigung. Einfach Kündigungsschutzklage einreichen und fertig.
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