Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Neue Stelle, neue Eingruppierung?

<< < (2/2)

Kat:

--- Zitat von: Spid am 05.03.2020 07:14 ---Auch die Änderungskündigung setzt für die Übertragung einer Tätigkeit, die zur Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe führt, das Einverständnis des AN voraus.

--- End quote ---

Logisch. Nur macht man das nicht, ist man draußen. Und das will ja auch nicht jeder.

Spid:
Nö, ist man nicht. Die Änderungskündigung hat die gleichen hohen Hürden wie eine normale Kündigung. Einfach Kündigungsschutzklage einreichen und fertig.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version