Die Formulierung in § 17 Abs. 4 TV-L besagt, dass man den Garantiebetrag nur während der betreffenden Stufenlaufzeit erhält. Es kann aber sein, dass dein Arbeitgeber den Garantiebetrag in der von dir beschriebenen Situation auch in der nächsten Stufenlaufzeit weiterzahlt. Das müsste sich aus den Durchführungshinweisen ergeben.