Neue Stelle, neue Eingruppierung?

Begonnen von Julianne, 04.03.2020 17:56

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Julianne

Wenn umorganisiert wird, und ich mir intern eine neue Stelle suchen müsste - können die mich dann auf eine niedriger eingestufte Stelle setzen oder müssen sie mir eine Stelle meiner Entgeltgruppe anbieten?

Spid

Stellen sind tariflich unbeachtlich. Maßgeblich ist die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit. Ohne Dein Einverständnis darf Dir keine nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit übertragen werden, die zu einer anderen Eingruppierung als der bisherigen führt.

Kat

Außer mit Änderungskündigung. Wird aber wohl eher selten gemacht, eher setzt man jemanden auf eine niedriger eingruppierte Stelle und zahlt zu viel.

Spid

Auch die Änderungskündigung setzt für die Übertragung einer Tätigkeit, die zur Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe führt, das Einverständnis des AN voraus.

Julianne

Danke schön. Das ist auf jeden Fall gut zu wissen  :D

Kat

Zitat von: Spid in 05.03.2020 07:14
Auch die Änderungskündigung setzt für die Übertragung einer Tätigkeit, die zur Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe führt, das Einverständnis des AN voraus.

Logisch. Nur macht man das nicht, ist man draußen. Und das will ja auch nicht jeder.

Spid

Nö, ist man nicht. Die Änderungskündigung hat die gleichen hohen Hürden wie eine normale Kündigung. Einfach Kündigungsschutzklage einreichen und fertig.