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[BY] Rückwirkende Einweisung in Planstelle

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Gerda Schwäbel:

--- Zitat von: wenwirer am 10.03.2020 08:14 ---Ist das so korrekt??
--- End quote ---

Ja!

wenwirer:
Und wie sieht es mit dem Beginn der Wartezeit für die nächste Beförderung aus?
Hier müsste wohl der Zeitpunkt der Ernennung entscheidend sein, oder?
 

Gerda Schwäbel:

--- Zitat von: wenwirer am 11.03.2020 07:39 ---Und wie sieht es mit dem Beginn der Wartezeit für die nächste Beförderung aus?
Hier müsste wohl der Zeitpunkt der Ernennung entscheidend sein, oder?
--- End quote ---

Ja, denn § 17 Abs. 1 Satz 3  LlbG spricht von einem bestimmten Zeitraum "nach der letzten Beförderung" und die tritt bekanntlich frühestens am Tag der Aushändigung der Urkunde in Kraft.

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