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Teilzeit nach Elternzeit
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Autor
Thema: Teilzeit nach Elternzeit (Read 1632 times)
Mariposa
Newbie
Beiträge: 3
Teilzeit nach Elternzeit
«
am:
05.03.2020 20:12 »
Guten Abend,
Kann mir jemand sagen ob man einen neuen Arbeitsvertrag Vertrag akzeptieren/unterschreiben muss wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, oder ob theoretisch auch eine Vereinbarung zum bisherigen Vertrag ausreicht?
Danke
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Sr. Member
Beiträge: 362
Antw:Teilzeit nach Elternzeit
«
Antwort #1 am:
06.03.2020 07:01 »
Nach § 11 Abs. 1 TVöD reicht ein Antrag durch den Beschäftigten aus, der vermutlich durch ein einfaches Schreiben durch den AG ("Ich stimme der beantragten Teilzeitbeschäftigung zu") beantwortet wird.
Moderator informieren
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