Autor Thema: Teilzeit nach Elternzeit  (Read 1632 times)

Mariposa

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Teilzeit nach Elternzeit
« am: 05.03.2020 20:12 »
Guten Abend,
Kann mir jemand sagen ob man einen neuen Arbeitsvertrag Vertrag akzeptieren/unterschreiben muss wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, oder ob theoretisch auch eine Vereinbarung zum bisherigen Vertrag ausreicht?
Danke

Texter

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Antw:Teilzeit nach Elternzeit
« Antwort #1 am: 06.03.2020 07:01 »
Nach § 11 Abs. 1 TVöD reicht ein Antrag durch den Beschäftigten aus, der vermutlich durch ein einfaches Schreiben durch den AG ("Ich stimme der beantragten Teilzeitbeschäftigung zu") beantwortet wird.