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Teilzeit nach Elternzeit

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Mariposa:
Guten Abend,
Kann mir jemand sagen ob man einen neuen Arbeitsvertrag Vertrag akzeptieren/unterschreiben muss wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, oder ob theoretisch auch eine Vereinbarung zum bisherigen Vertrag ausreicht?
Danke

Texter:
Nach § 11 Abs. 1 TVöD reicht ein Antrag durch den Beschäftigten aus, der vermutlich durch ein einfaches Schreiben durch den AG ("Ich stimme der beantragten Teilzeitbeschäftigung zu") beantwortet wird.

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