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[TV-H] Verständnisfrage EG / TKB

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F1s1:
Nochmal eine Verständnisfrage:

Wenn ein Mitarbeiter Tätigkeiten übertragen bekommt die EG12 sind.
Und er soll nach EG12 FG2. In den Hinweisen vom Land Hessen steht bei EG12 FG2

"Beschäftigte in der Informations und Kommunikationstechnik (IKT) Teil II Abschnitt 11 2. Strang
Grundeingruppierung ≥ EG 10 + 1/2 besondere Leistung"

Wird seine TKB dann auf jeden Fall EG12 beinhalten müssen oder würde der AG diese auch nach EG10 erstellen  können und ihn dann auf grund 1/2 besonderer Leistung nach EG12 bezahlen können ? Oder muss in dem TKB Dokument 12 stehen

Danke

Spid:
Weder die Hinweise des Landes Hessen noch irgendwelche „TKB-Dokumente“ haben tarifliche Relevanz.

Isie:
Die Tätigkeitsbeschreibung beschreibt die auszuübende Tätigkeit. Wenn die auszuübende Tätigkeit den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltgruppe 12 entspricht, sollte dies meiner Meinung nach aus der Tätigkeitsbeschreibung hervorgehen.

F1s1:
Dankeschön

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