Hallo zusammen,
ich (Beamtin gD) habe im Jahr 2018 ein berufsbegleitendes Weiterbildungsstudium begonnen und hierfür eine Förderung meiner Beschäftigungsbehörde (Stadt X) erhalten. Stadt X hat festgelegt, dass ich die Studienkosten zurückzahlen muss, wenn ich innerhalb von 3 Jahren die Stadt X verlasse. Von mehreren Seiten habe ich nun gehört, dass eine solche Bindung an eine bestimmte Behörde im öD unzulässig ist. Leider kann ich nicht allzu viel darüber finden. Kann mir hier jemand in diesem bestimmten Fall weiterhelfen?
Danke im Voraus!