Autor Thema: Teilzeit- und Befristungsgesetz  (Read 1458 times)

Dakmer

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Teilzeit- und Befristungsgesetz
« am: 06.03.2020 19:57 »
Hallo, liebe Gemeinde,
hat jemand Erfahrungen oder eine Idee zum Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG?
Ich hatte im letzten Jahr gemäß § 9a einen Antrag auf 34 Stunden für die Dauer von einem Jahr gestellt. Nun ist mir der Wortlaut von Absatz 5 aufgefallen: (5) Ein Arbeitnehmer, der nach einer zeitlich begrenzten Verringerung der Arbeitszeit nach Absatz 1 zu seiner ursprünglichen vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurückgekehrt ist, kann eine erneute Verringerung der Arbeitszeit nach diesem Gesetz frühestens ein Jahr nach der Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit verlangen.
Das bedeutet ja wohl, dass ich im Anschluss 1 Jahr Vollzeit arbeiten muss. Leider. Ich würde aber gern die 34 Stunden weiterführen, weil mir das sehr zusagt.
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich das richtig lese?
Vielen Dank schonmal.
Dagmar

Lars73

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Antw:Teilzeit- und Befristungsgesetz
« Antwort #1 am: 06.03.2020 20:27 »
Einvernehmlich mit dem Arbeitgeber geht dies immer. Daneben enthalten einige Tarifverträge (z.B. TVöD und TV-L) eigene Rechtsgrundlagen für Teilzeit.