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Eingruppierung Beschäftigte im Kassen- und Rechnungswesen - Tätigkeitsmerkmale

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Buschi:
Hallo,

auch wenn das o. g. Thema hinreichend diskutiert wurde, habe ich nun aufgrund eines (für mich neuen) Schriftwechsels eine Frage an die TB der verbleibenden Bundesländer neben Niedersachsen und Thüringen.

Konkret geht es um folgende Schreiben - ich gebe extra mal den Link zur Homepage direkt - die Schreiben sind unten aufgeführt.

https://ni.kassenverwalter.de/2019/12/27/bewertung-und-eingruppierung-von-kassenverwalterinnen-und-kassenverwaltern-in-niedersachsen/

Im Antwortschreiben wird abschließend Bezug auf die verschiedenen KAV genommen, welche die Thematik u. U. anders Regeln (egal wieso - ist halt so). Meine Frage dazu ist: Wie sehen das die KAV in Brandenburg, Sachsen sowie Sachsen-Anhalt etc.??

Hat das jemand parat?

Danke :)

Spid:
Für Teil B Abschnitt XIII EGO besitzen die KAV weder als solche noch als TVP auf Landesebene irgendeine Regelungskompetenz. Der KAV NI hat die Rechtslage zutreffend dargestellt, Abweichungen sind tarifwidrig.

Buschi:
Danke Spid für die Antwort.

Grundsätzlich ist mir dieser Umstand bekannt. Ich teile auch die Meinung des KAV NI. Dennoch interessiert mich die Haltung anderer KAV ggü. dieser Thematik.

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