Wenn ich mich selbstständig mache (nebenberuflich) muss ich dann als Beamter zusätzlich KV und RV zahlen?
Wenn ich kein Beamter und hauptberuflich wäre, müsste ich beides, da ich Sportkurse anbiete.
Krankenversicherungspflichtig bist Du aufgrund der selbstständigen Tätigkeit nicht.
Das Thema Rentenversicherungspflicht kommt erst in Betracht, wenn die monatlichen Einkünfte die Summe von 450 € übersteigen:
Rentenversicherungspflichtig sind gemäß § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI selbständig tätige Lehrer, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Ob darunter auch Personen fallen, die Sportkurse anbieten, kommt auf die konkrete Ausgestaltung des Angebots an. Personal Trainer dürften eher Beratungsleistungen erbringen und damit nicht rentenversicherungspflichtig sein. Übungsleiter im Sinne von "Vorturnern" klassischer Fitnesskurse (Spinning, Body Pump, Bauch-Beine-Po, Pilates, Kickboxen etc.) dürften Lehrtätigkeiten erbringen und damit rentenversicherungspflichtig sein, sofern Sie - verkürzt ausgedrückt - kein Personal beschäftigen, vgl. Urteil vom 22. 6. 2005 – B 12 RA 6/04 R, insb. Rd. 20.