Autor Thema: Stellenbewertung  (Read 6900 times)

Stellenbewerter

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Stellenbewertung
« am: 08.03.2020 00:56 »
Guten Abend,

mittlerweile bin ich seit ca. zwei Jahren im öffentlichen Dienst als Beschäftigter tätig. Bislang hatte ich keine Stellenbeschreibung. Diese soll ich nun erstellen. Leider finde ich relativ wenig Hinweise dazu, was dort am besten wie formuliert werden sollte, damit die Wertigkeit der Tätigkeiten auch entsprechend zur Geltung kommt.

Gibt es dazu allgemeine Tipps bzw. Vorlagen von bestehenden Stellenbeschreibungen? Bei mir geht es auch um keine allzu übliche Stelle, bei der ich mir eine Vorlage zur Hilfe nehmen könnte. Meine Stelle trägt die Bezeichnung: Digitalisierungsbeauftragter

Ich bin für jeden Tipp dankbar.  :)

Viele Grüße

Stellenbewerter

Spid

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #1 am: 08.03.2020 06:59 »
Beschreibe schlicht Deine auszuübende Tätigkeit. Wozu soll es da Vorlagen geben?

WasDennNun

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #2 am: 08.03.2020 08:17 »
Und wenn du deine auszuübenden Tätigkeiten in zusammenhängende Arbeitsvorgänge inkl. Zeitanteile beschreibst, dann ist alles Palletti.

Wie wäre es mit:
Unterstützung der Abteilung bei der Durchführung von Digitalisierungsmassnahmen. Zeitanteil: 55%
(dann interessiert es nicht mehr was du sonst noch so machst.)   8)

Spid

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #3 am: 08.03.2020 08:24 »
Das bringt ihm dann eine E9a ein...

WasDennNun

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #4 am: 08.03.2020 12:28 »
Alternativ könnte es ja auch sein:
Planung und Umsetzung der notwendigen Digitalisierungsmassnahmen innerhalb die Abteilungen.

Spid

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #5 am: 08.03.2020 12:33 »
Ich sehe nur nicht, warum der TE überhaupt Arbeitsvorgänge bilden sollte. Das wird in der weit weit überwiegenden Zahl der Fälle außerhalb seiner Fähigkeiten liegen. Ich hatte ja schon an anderer Stelle geschildert:
Idealerweise ist es doch so: der AG legt fest, was seine Mitarbeiter alles für ihn tun sollen. Dann strukturiert das jemand und schnürt Arbeitspakete, verteilt das auf Organisationseinheiten und schließlich auf einzelne Stellen. Die auszuübende Tätigkeit für jede Stelle wird beschrieben. Jemand, der mit Eingruppierungsrecht hinreichend vertraut ist, bildet zusammen mit jemandem, der mit der Tätigkeit vertraut ist, eine Rechtsmeinung dazu, welche Arbeitsvorgänge vorliegen. Jemand, der mit der Tätigkeit vertraut ist, listet auf, welche Rechtsvorschriften usw. jeweils dafür benötigt werden. Zudem legt er die bestehenden Ermessensspielräume dar. Jemand, der mit Eingruppierungsrecht hinreichend vertraut ist, bildet daraus die Rechtsmeinung zur Wertigkeit der Arbeitsvorgänge sowie der Tätigkeit insgesamt.

Also soll er doch einfach niederschreiben, was er zu tun hat.

Stellenbewerter

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #6 am: 09.03.2020 11:39 »
Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten. Das hilft mir schon weiter.

Grundsätzlich habt Ihr natürlich recht. Es geht doch nur darum, dass ich als Laie überhaupt nicht weiß, wie die Arbeitsvorgänge formuliert werden müssen. Je nach Formulierung könnte sich aus derselben Tätigkeit ja eine andere Wertigkeit lesen lassen, die dann die Stellenbewertung beeinflusst. Daher möchte ich die Tätigkeiten ja so adäquat beschreiben, wie sie sind.

Deshalb stehe ich momentan immer noch etwas ratlos da. Interne Hilfe ist auch nicht in Sicht.

Viele Grüße

Stellenbewerter

Texter

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #7 am: 09.03.2020 11:41 »
Spid hat doch gesagt, was du tun sollst:

Also soll er doch einfach niederschreiben, was er zu tun hat.

WasDennNun

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #8 am: 09.03.2020 12:45 »

Das dürfte ja auch nicht falsch sein, da steht dann ja schon alles drin was er tut.
Planung und Umsetzung der notwendigen Digitalisierungsmassnahmen innerhalb die Abteilungen.
vielleicht noch gewürzt mit Validierung und Optimierung bestehender und schon durchgeführter Digitalisierungsmassnahmen

Texter

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #9 am: 09.03.2020 13:45 »
Meiner Ansicht nach ist das nicht genau genug. Das kann doch alles und nichts sein.

Bei vielen gehört das Erstellen eines ausfüllbaren Formulars vermutlich schon zur Digitalisierung, was vermutlich "nur" eine schwierige Tätigkeit ist.

WasDennNun

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #10 am: 09.03.2020 14:24 »
Meiner Ansicht nach ist das nicht genau genug. Das kann doch alles und nichts sein.

Bei vielen gehört das Erstellen eines ausfüllbaren Formulars vermutlich schon zur Digitalisierung, was vermutlich "nur" eine schwierige Tätigkeit ist.
Wieso? Dass sind unter Umständen schon 3-4 AVs, je nach Verzahnungsgrad.
Und wenn man will, kann man darin E13 Tätigkeiten sehen.

superbraz

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #11 am: 09.03.2020 15:00 »
Meiner Ansicht nach ist das nicht genau genug. Das kann doch alles und nichts sein.

Bei vielen gehört das Erstellen eines ausfüllbaren Formulars vermutlich schon zur Digitalisierung, was vermutlich "nur" eine schwierige Tätigkeit ist.
Wieso? Dass sind unter Umständen schon 3-4 AVs, je nach Verzahnungsgrad.
Und wenn man will, kann man darin E13 Tätigkeiten sehen.

wenn du darin eine E13 siehst, dann erklär mir mal bitte, wie und wo! :D
da muss ich gleich nochmal angreifen hier ^^

Spid

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #12 am: 09.03.2020 15:14 »
„Digitalisierungsbeauftragter“ ist doch nur ein wertloser Wortcontainer, der von „Entwicklung der Digitalisierungsstrategie der Dienststelle, Beauftragung von Projektteams und Dienstleistern zur Umsetzung, Steuerung der Digitalisierungsvorhaben, Zieldefinitionen“ bis hin zu „Digitalisierung von Formularen und deren Bereitstellung auf der Website“ alles sein kann - also alles von E14/15 bis E4.

Stellenbewerter

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #13 am: 09.03.2020 18:02 »
Bei mir dreht es sich eher in die erste Richtung, also „Entwicklung der Digitalisierungsstrategie der Dienststelle, Beauftragung von Projektteams und Dienstleistern zur Umsetzung, Steuerung der Digitalisierungsvorhaben, Zieldefinitionen“. Das ist aber auch schon so grob alles. Das reicht doch nicht für die Formulierung in der Stellenbeschreibung – oder doch? :o

Spid

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #14 am: 09.03.2020 18:06 »
Hier kann doch keiner beurteilen, was Du zu tun hast - das wirst Du doch selbst wissen.