Wo läge die Täuschung? Die kriegen wir nur in den Sachverhalt, wenn
a) dem AN eine Abrechnung ausgehändigt worden wäre, die die entsprechenden Stunden berücksichtigt, diese aber nicht berücksichtigt werden,
b) der AG dem AN den Eindruck vermittelt hätte, ihm stünden für Wochenfeiertage keine Stunden zu oder
c) der AG dem AN das Ausfüllen des Formulars falsch erklärt hätte.