Autor Thema: Regelmäßige Arbeitsstätte  (Read 1687 times)

Risuna

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Regelmäßige Arbeitsstätte
« am: 08.03.2020 17:41 »
Hallo zusammen  :)

Meine Frage betrifft die Regelung der regelmäßigen Arbeitsstätte.

Um die Sache zu vereinfachen, ein praktisches Beispiel.

Zur Vorsichtsmaßnahme bzgl. des Corona Viruses wurde unser Team jetzt in 2 Gruppen aufgeteilt.
Bis Dato haben wir alle gemeinsam morgens unseren Dienst auf der Hauptarbeitsstätte angetreten, dort besprochen was zu erledigen ist und anschließend ist dann seiner Tätigkeit nachgekommen.
In Zukunft fährt nur eine Gruppe morgens zur oben genannten Arbeitsstätte, die 2. Gruppe soll sich direkt morgens auf einer 2. Arbeitsstätte die wir betreuen treffen, um auszuschließen, dass im Falle einer Infektion direkt die komplette Belegschaft ausfällt. Diese 2. Arbeitsstätte ist für alle Mitarbeiter aber deutlich weiter entfernt von den Wohnorten (~20km).

Meine Frage also: Zählt die Fahrzeit zur 2. Arbeitsstätte als Arbeitszeit? Ist das eine Art Dienstreise? Schließlich steuert ein Teil der Belegschaft nicht ihre "regelmäßige Arbeitsstätte" an, sondern wird beordert an einer anderen Stelle die Arbeit zu beginnen.

Gibt es dazu eine Regelung im TVöD-VKA? Bin leider nicht fündig geworden.

Wenn sich jemand damit auskennt, Erfahrungen hat oder sonstige Ideen immer her damit :)

Danke schonmal  :)
« Last Edit: 08.03.2020 17:50 von Risuna »

Spid

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Antw:Regelmäßige Arbeitsstätte
« Antwort #1 am: 08.03.2020 17:58 »
Es ist keine „zweite Arbeitsstätte“, es handelt sich um eine Abordnung, siehe §4 Abs. 1 TVÖD. Die Arbeit ist an der Abordnungsbetriebsstätte aufzunehmen, die Fahrt dahin ist die ganz normale Fahrt zur Arbeit, die keine Arbeitszeit ist.

Risuna

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Antw:Regelmäßige Arbeitsstätte
« Antwort #2 am: 08.03.2020 18:12 »
Hmm doof, aber danke für die fixe Antwort  :D