Autor Thema: Zeitzuschläge  (Read 2195 times)

lubek

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Zeitzuschläge
« am: 09.03.2020 00:41 »
Liebe Forengemeinde, ich habe folgende Frage:

Der 8. März war in Berlin eine gesetzlicher Feiertag und fiel auf eine Sonntag, wie werden die ZZ an diesem Tag berechnet ,wenn ich im Dienst war, der TV-L unterscheidet ja nicht mehr zwischen Wochenfeiertagen und Feiertagen, die auf eine Sonntag fallen.

Isie

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Antw:Zeitzuschläge
« Antwort #1 am: 09.03.2020 08:27 »
135% ohne Freizeitausgleich bzw. 35% mit Freizeitausgleich. Siehe § 8 Abs. 1 Satz 3 TV-L.

lubek

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Antw:Zeitzuschläge
« Antwort #2 am: 15.03.2020 09:38 »
Dankeschön, ich war mir nur unsicher, da der Feiertag ja auf einen Sonntag fällt.