Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Zeitzuschläge
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lubek:
Liebe Forengemeinde, ich habe folgende Frage:
Der 8. März war in Berlin eine gesetzlicher Feiertag und fiel auf eine Sonntag, wie werden die ZZ an diesem Tag berechnet ,wenn ich im Dienst war, der TV-L unterscheidet ja nicht mehr zwischen Wochenfeiertagen und Feiertagen, die auf eine Sonntag fallen.
Isie:
135% ohne Freizeitausgleich bzw. 35% mit Freizeitausgleich. Siehe § 8 Abs. 1 Satz 3 TV-L.
lubek:
Dankeschön, ich war mir nur unsicher, da der Feiertag ja auf einen Sonntag fällt.
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