Autor Thema: IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG  (Read 8145 times)

WasDennNun

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Ausweislich der Sachverhaltsschilderung ging es ja dabei nicht um eine andere auszuübende Tätigkeit, sondern um eine Höhergruppierung in der bisherigen Tätigkeit.
Ein Höhergruppierung in der bisherigen Tätigkeit braucht niemand nachzufragen, da man ja eingruppiert ist.
Also das wäre dann eine Humbug Frage an die PA oder aber die Frage nach übertariflicher Bezahlung.
Und in beiden Fällen wäre weiterhin die Antwortsbegründung der PA  Humbug und Bullshit.

Also gehe ich davon aus, dass es um eine Höhergruppierung ging und ob und wie man eine machen kann, um den MA halten zu können.
Und da ist weiterhin die Antwort: Geht nichts - da kein Studium - Humbug und Bullshit.
Geht schon, aber eben nur via Änderung der Tätigkeiten.

Spid

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Der TE schilderte explizit: „Mein Vorgesetzter hat bereits mit der Personalabteilung gesprochen und einen Höhergruppierungsantrag gestellt, jedoch nicht für meine neuen Tätigkeiten, sondern eher wegen Endstufe 6 der E10… hab noch paar Jahre zu arbeiten. Laut Personalabteilung kann man da nix machen, da kein Studium, mit Verweis auf 01.01.2021, da geht dann ggf. was.“ Das ist sicherlich Humbug vom Vorgesetzten, die Begründung der PA ist hingegen völlig zutreffend: eine Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit scheitert am fehlenden Studium, durch dieses ergäbe sich dann ja eine Höhergruppierung - und zum 01.01.21 könnte sich eine Höhergruppierung ergeben. Also absolut korrekt, angesichts einer so dämlichen Anfrage aus einer Fachabteilung.

socke

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... muss fuer diese neuen Taetigkeiten mit entsprechender Eingruppierung auch eine Stelle da sein? Ich habe langsam das Gefuehl, dass der Plan ist, die eigentliche E13 Stelle jemand anderen geben zu wollen und ich mich billig verkauft habe ...

Spid

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Stellen sind tariflich unbeachtlich. Wenn der AG eine auszuübende Tätigkeit überträgt, die zu Deiner Eingruppierung in E13 führt, bist Du in E13 eingruppiert und entsprechend zu entgelten. Möglicherweise wird der AG keine solche Tätigkeiten übertragen, wenn ihm keine entsprechende Stelle zur Verfügung steht. Bei Dir würde die Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit, die die Tätigkeitsmerkmale der E13 erfüllt, aufgrund der fehlenden Voraussetzung in der Person ohnehin zur Eingruppierung in E12 führen. Wenn Dir keine höherwertige Tätigkeit übertragen wird, besteht auch kein Anlass dazu, sie auszuüben.

WasDennNun

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Das ist sicherlich Humbug vom Vorgesetzten, die Begründung der PA ist hingegen völlig zutreffend: eine Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit scheitert am fehlenden Studium, durch dieses ergäbe sich dann ja eine Höhergruppierung - und zum 01.01.21 könnte sich eine Höhergruppierung ergeben. Also absolut korrekt, angesichts einer so dämlichen Anfrage aus einer Fachabteilung.
Ja, die Aussage ist korrekt, aber ob sie auch so gesagt wurde, wissen wir beide nicht.
Aber die Aussage da geht nichts, wg. Studium ist Humbug.
Da ja man die Tätigkeiten ändern könnte, die dann auch ohne Studium zur HG führt.

Ich sehe in der Anfrage des VG ein Nachfrage bei der Personalstelle, ob und wie eine HG gemacht werden könnte.
Da er ja keine Antrag stellen kann!

WasDennNun

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... muss fuer diese neuen Taetigkeiten mit entsprechender Eingruppierung auch eine Stelle da sein? Ich habe langsam das Gefuehl, dass der Plan ist, die eigentliche E13 Stelle jemand anderen geben zu wollen und ich mich billig verkauft habe ...
Fange an Bewerbungen zu schreiben und informiere deinen Ag darüber, dass du frei nimmst für VGs.
Vielleicht merken die dann was.

Bastel

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Antw:IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/
« Antwort #21 am: 13.03.2020 09:45 »
Und fordere ein Zwischenzeugnis dafür an...

Spid

  • Gast
Das ist sicherlich Humbug vom Vorgesetzten, die Begründung der PA ist hingegen völlig zutreffend: eine Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit scheitert am fehlenden Studium, durch dieses ergäbe sich dann ja eine Höhergruppierung - und zum 01.01.21 könnte sich eine Höhergruppierung ergeben. Also absolut korrekt, angesichts einer so dämlichen Anfrage aus einer Fachabteilung.
Ja, die Aussage ist korrekt, aber ob sie auch so gesagt wurde, wissen wir beide nicht.
Aber die Aussage da geht nichts, wg. Studium ist Humbug.
Da ja man die Tätigkeiten ändern könnte, die dann auch ohne Studium zur HG führt.

Der TE hat doch ausgeführt, daß es im Gespräch nicht um neue Tätigkeiten ging. Warum sollte die PA Fragen beantworten, die nicht gestellt wurden.

Zitat
Ich sehe in der Anfrage des VG ein Nachfrage bei der Personalstelle, ob und wie eine HG gemacht werden könnte.
Da er ja keine Antrag stellen kann!

Warum sollte er keinen Antrag stellen können?

WasDennNun

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Das ist sicherlich Humbug vom Vorgesetzten, die Begründung der PA ist hingegen völlig zutreffend: eine Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit scheitert am fehlenden Studium, durch dieses ergäbe sich dann ja eine Höhergruppierung - und zum 01.01.21 könnte sich eine Höhergruppierung ergeben. Also absolut korrekt, angesichts einer so dämlichen Anfrage aus einer Fachabteilung.
Ja, die Aussage ist korrekt, aber ob sie auch so gesagt wurde, wissen wir beide nicht.
Aber die Aussage da geht nichts, wg. Studium ist Humbug.
Da ja man die Tätigkeiten ändern könnte, die dann auch ohne Studium zur HG führt.

Der TE hat doch ausgeführt, daß es im Gespräch nicht um neue Tätigkeiten ging. Warum sollte die PA Fragen beantworten, die nicht gestellt wurden.

Zitat
Ich sehe in der Anfrage des VG ein Nachfrage bei der Personalstelle, ob und wie eine HG gemacht werden könnte.
Da er ja keine Antrag stellen kann!

Warum sollte er keinen Antrag stellen können?
Weil es einen solchen Antrag nicht gibt.

Und der TE hat ausgeführt, dass es nicht um seinen neue Stelle ging, sondern um Höhergruppierung "sondern eher wegen Endstufe 6 der E10… hab noch paar Jahre zu arbeiten".
Das schließt nicht aus, dass eine Erweiterung der bestehende Tätigkeit angeboten werden könnte, damit diese zu einer HG führt.
Aber auch dieses wurde entweder nicht berücksichtigt und/oder die Möglichkeit verneint wg. keine Studium.

Spid

  • Gast
Was für einen Antrag soll es nicht geben? Es geht hier ja schließlich nicht um das Binnenverhältnis AN-AG, sondern um zwei organisatorische Einheiten des AG, die miteinander agieren - und wie der AG die Zusammenarbeit seiner Organisationseinheiten organisiert, liegt in dessen Organisationsermessen.

Ob derlei angeboten werden könnte, kann dahingestellt bleiben - denn darum ging es ja ausweislich der Sachverhaltsschilderung nicht.

WasDennNun

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Der SV ist es auch nicht zu entnehmen, dass es um eine begehren der HG bei unveränderter Tätigkeit handelt.
Es wurde nur darauf verwiesen, das es sich nicht um die Fragestellung der HG bei der erwähnten neuen Tätigkeit handelt, sondern darum, dass man eine HG möchte weil Endstufe und man noch länger am arbeiten ist.

So wie du deine Interpretation hast, so habe ich halt eine andere. Und da weder TE noch wir beim Gespräch dabei waren bleiben wir im spekulativen.

Spid

  • Gast
Weder interpretiere ich noch spekuliere ich - ich wende lediglich konsequent das lex parsimoniae an, indem ich auf Annahmen verzichte. Die aktuelle Tätigkeit ist gegeben, eine mögliche „neue“ Tätigkeit ist gegeben, war aber nicht Bestandteil des Gesprächs über eine Höhergruppierung, das auch gegeben ist.

Isie

  • Gast
Spid, red nicht so geschwollen. Auch du nimmst häufig irgendwas an.

Spid

  • Gast
Hier nicht - und darauf kommt es an.

WasDennNun

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Weder interpretiere ich noch spekuliere ich - ich wende lediglich konsequent das lex parsimoniae an, indem ich auf Annahmen verzichte. Die aktuelle Tätigkeit ist gegeben, eine mögliche „neue“ Tätigkeit ist gegeben, war aber nicht Bestandteil des Gesprächs über eine Höhergruppierung, das auch gegeben ist.
Ups du bist also doch omnipräsent und warst bei dem Gespräch dabei. Na denn nehme ich alles zurück.

Aber anhand der SV kann man nicht erkennen, ob explizit oder implizit eine Änderung/Erweiterung der Tätigkeit zwecks HG Gesprächsthema war.
"Mein Vorgesetzter hat bereits mit der Personalabteilung gesprochen und einen Höhergruppierungsantrag gestellt, jedoch nicht für meine neuen Tätigkeiten, sondern eher wegen Endstufe 6 der E10… hab noch paar Jahre zu arbeiten."
Dort steht explizit: HG Antrag wegen Endstufe E10.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um die freiwerdende Stelle des Kollegen gehandelt hat.

Aber da steht nirgends was der Inhalt des "HG Antrages" war.
Du gehst davon aus, das der Inhalt war: HG ohne Tätigkeitsänderung.
Ich gehe davon aus: HG ohne Übernahme der freiwerdende Stelle, wie oder was ist da möglich. (Egal ob mit oder ohne Tätigkeitsänderung).

Aber da du ja dabei warst und den Inhalt des Schreibens kennst, muss ich wohl eingestehen, dass es sich um ersteres handelt.


Mea culpa  :)