Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG

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WasDennNun:
Der SV ist es auch nicht zu entnehmen, dass es um eine begehren der HG bei unveränderter Tätigkeit handelt.
Es wurde nur darauf verwiesen, das es sich nicht um die Fragestellung der HG bei der erwähnten neuen Tätigkeit handelt, sondern darum, dass man eine HG möchte weil Endstufe und man noch länger am arbeiten ist.

So wie du deine Interpretation hast, so habe ich halt eine andere. Und da weder TE noch wir beim Gespräch dabei waren bleiben wir im spekulativen.

Spid:
Weder interpretiere ich noch spekuliere ich - ich wende lediglich konsequent das lex parsimoniae an, indem ich auf Annahmen verzichte. Die aktuelle Tätigkeit ist gegeben, eine mögliche „neue“ Tätigkeit ist gegeben, war aber nicht Bestandteil des Gesprächs über eine Höhergruppierung, das auch gegeben ist.

Isie:
Spid, red nicht so geschwollen. Auch du nimmst häufig irgendwas an.

Spid:
Hier nicht - und darauf kommt es an.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 14.03.2020 17:03 ---Weder interpretiere ich noch spekuliere ich - ich wende lediglich konsequent das lex parsimoniae an, indem ich auf Annahmen verzichte. Die aktuelle Tätigkeit ist gegeben, eine mögliche „neue“ Tätigkeit ist gegeben, war aber nicht Bestandteil des Gesprächs über eine Höhergruppierung, das auch gegeben ist.

--- End quote ---
Ups du bist also doch omnipräsent und warst bei dem Gespräch dabei. Na denn nehme ich alles zurück.

Aber anhand der SV kann man nicht erkennen, ob explizit oder implizit eine Änderung/Erweiterung der Tätigkeit zwecks HG Gesprächsthema war.
"Mein Vorgesetzter hat bereits mit der Personalabteilung gesprochen und einen Höhergruppierungsantrag gestellt, jedoch nicht für meine neuen Tätigkeiten, sondern eher wegen Endstufe 6 der E10… hab noch paar Jahre zu arbeiten."
Dort steht explizit: HG Antrag wegen Endstufe E10.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um die freiwerdende Stelle des Kollegen gehandelt hat.

Aber da steht nirgends was der Inhalt des "HG Antrages" war.
Du gehst davon aus, das der Inhalt war: HG ohne Tätigkeitsänderung.
Ich gehe davon aus: HG ohne Übernahme der freiwerdende Stelle, wie oder was ist da möglich. (Egal ob mit oder ohne Tätigkeitsänderung).

Aber da du ja dabei warst und den Inhalt des Schreibens kennst, muss ich wohl eingestehen, dass es sich um ersteres handelt.


Mea culpa  :)

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