Die Tätigkeit ist gegeben, ihre Änderung ist eine Annahme - so einfach ist das.
Und?
Laut SV:
Der VG fragt nach: Mein Mitarbeiter ist in der Entstufe, er soll eine HG bekommen, was geht da mit der HG?
PA antwortet: Ohne Studium geht nichts. -> Bullshit.
akzeptable Antwort: Ohne Änderung der Tätigkeiten geht da nichts.
So einfach ist der SV. Du magst da was aus dem SV anderes lesen, ist aber eben auch nur eine Annahme.
@socke:
Wenn du derzeit diese Tätigkeiten derzeit ausübst, obwohl nur dein nicht befugte VG dir dies aufgetragen hat.
(unter der Annahme, dass die diese Änderung der Tätigkeiten zu einer HG führen) , dann solltest du umgehend eine Klärung bei der PA durchführen.
Gehe Persönlich zu dem PA (mit einem Schriftstück), schildere Ihm das du bitte eine vorübergehende Übertragung -
ab sofort - für diese Tätigkeiten benötigst, da du ansonsten diese nicht ausüben
darfst!
Setze deinen VG informell darüber in Kenntnis.
Informiere den PA darüber welche Konsequenzen es für den Laden hat, wenn du diese Tätigkeiten nicht vorübergehend übertragen bekommst.
Das ist kein Pokern, das ist korrektes Verhalten.
Pokern wäre es: Solange im Büro sitzen bleiben, bis du eine Bestätigung vom PA bekommst, dass er diesen Sachverhalt zur Kenntnis genommen hat.
Und dann lasse deinen Chef die Tätigkeiten ausüben, wenn du sie nicht übertragen bekommst.
Alternative: Sich weiterverar*en lassen und ein monetär wertvolles Mitglieder des öD sein.