Autor Thema: IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG  (Read 8440 times)

Spid

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Ich muß weder dabei gewesen sein noch müßte ich den Inhalt des Schreibens kennen. Ich beschränke mich schlicht auf in der Sachverhaltsschilderung gegebene Sachverhalte.

WasDennNun

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Ich kann nicht erkennen, das in der SV die Forderung nach einer HG ohne Änderung der Tätigkeit steht.
Dies ist nicht teil der SV.
Es steht in der SV, dass eine HG wegen Endstufe EG10 "beantragt" wurde, mehr steht da nicht.

Spid

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Die Tätigkeit ist gegeben, ihre Änderung ist eine Annahme - so einfach ist das.

socke

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... Danke fuer die rege Teilnahme. Ob mein VG bei der Nachfrage nach einer Hoehergruppierung der PA mitgeteilt hat, dass ich auch hoeherwertige Taetigkeiten ausfuehren werde, denke ich mittlerweile nicht mehr. Habe bei der PA nachgefragt, aber die wollen nicht so recht rausruecken, nicht eher, bis ich mit meinem VG gesprochen habe und dieser denen dann Rueckmeldung gibt. So wie ich das hier verstanden habe, kann man mir ja die Taetigkeiten auch auf Zeit uebertragen, dann habe ich immer noch die Moeglichkeit, falls ich das nicht mehr tun moechte, wieder aufzugeben und meine alte Taetigkeiten zu machen. Das hat mein VG angeboten. Vll war das der Grund, warum er es nicht offiziell gemeldet hat oder er will mir das Geld einfach nicht geben. Es ist jetzt entweder gut oder schlecht, in der jetzigen Coronazeit die Taetigkeit nicht mehr zu machen, wenn ich sie nicht offiziell uebertragen bekomme. Sie haben dann keinen der die IT in der Medikamentenversorgung und Herstellung unterstuetzt, genau das ist naemlich diese Stelle. Klar gibts ggf ne Notloesung aber keine die nur das macht. Bin aber eigentlich nicht so ein Pokertyp.

Bastel

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Warum pokern? Mach doch einfach nur noch das, für was du eingestellt wurdest.

WasDennNun

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Die Tätigkeit ist gegeben, ihre Änderung ist eine Annahme - so einfach ist das.
Und?
Laut SV:
Der VG fragt nach: Mein Mitarbeiter ist in der Entstufe, er soll eine HG bekommen, was geht da mit der HG?
PA antwortet: Ohne Studium geht nichts. -> Bullshit.
akzeptable Antwort: Ohne Änderung der Tätigkeiten geht da nichts.

So einfach ist der SV. Du magst da was aus dem SV anderes lesen, ist aber eben auch nur eine Annahme.

@socke:
Wenn du derzeit diese Tätigkeiten derzeit ausübst, obwohl nur dein nicht befugte VG dir dies aufgetragen hat.
(unter der Annahme, dass die diese Änderung der Tätigkeiten zu einer HG führen) , dann solltest du umgehend eine Klärung bei der PA durchführen.
Gehe Persönlich zu dem PA (mit einem Schriftstück), schildere Ihm das du bitte eine vorübergehende Übertragung - ab sofort - für diese Tätigkeiten benötigst, da du ansonsten diese nicht ausüben darfst!
Setze deinen VG informell darüber in Kenntnis.
Informiere den PA darüber welche Konsequenzen es für den Laden hat, wenn du diese Tätigkeiten nicht vorübergehend übertragen bekommst.
Das ist kein Pokern, das ist korrektes Verhalten.

Pokern wäre es: Solange im Büro sitzen bleiben, bis du eine Bestätigung vom PA bekommst, dass er diesen Sachverhalt zur Kenntnis genommen hat.
Und dann lasse deinen Chef die Tätigkeiten ausüben, wenn du sie nicht übertragen bekommst.

Alternative: Sich weiterverar*en lassen und ein monetär wertvolles Mitglieder des öD sein.


Spid

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Du machst Annahmen zum Inhalt des Gesprächs, während ich schlicht den gegebenen Sachverhalt nehme. Der Vorgesetzte des TE stellte einen „Antrag“, der zur Höhergruppierung des TE führen soll. Zu diesem „Antrag“ gab es ein Gespräch des Antragstellers mit der PA. Wir wissen, daß die neue Tätigkeit nicht Bestandteil dessen war. Und wir wissen, daß die PA verneint hat unter Verweis auf das fehlende Hochschulstudium, aber darauf verwies, daß sich am 01.01.21 etwas ergeben könne. Weiterhin gegeben sind die auszuübende Tätigkeit des TE, wenn auch nicht näher ausgeführt , dessen fehlendes Hochschulstudium und das Fehlen jedweden Hinweis darauf, daß der TE sonstiger Beschäftigter sei. Ohne weitere Annahmen ist die kolportierte Antwort der PA völlig korrekt.

WasDennNun

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Du machst Annahmen zum Inhalt des Gesprächs, während ich schlicht den gegebenen Sachverhalt nehme. Der Vorgesetzte des TE stellte einen „Antrag“, der zur Höhergruppierung des TE führen soll. Zu diesem „Antrag“ gab es ein Gespräch des Antragstellers mit der PA. Wir wissen, daß die neue Tätigkeit nicht Bestandteil dessen war. Und wir wissen, daß die PA verneint hat unter Verweis auf das fehlende Hochschulstudium, aber darauf verwies, daß sich am 01.01.21 etwas ergeben könne. Weiterhin gegeben sind die auszuübende Tätigkeit des TE, wenn auch nicht näher ausgeführt , dessen fehlendes Hochschulstudium und das Fehlen jedweden Hinweis darauf, daß der TE sonstiger Beschäftigter sei. Ohne weitere Annahmen ist die kolportierte Antwort der PA völlig korrekt.
Alles korrekt.
Es bleibt jedoch falsch, wenn der PA auf Verweis des fehlenden Hochschulstudiums die Möglichkeit einer HG verneint.
Denn der SV beinhaltet eben nicht die Verneinung der Möglichkeit, dass eine (ggfls. anderweitige) Tätigkeitsänderung durchgeführt werden soll/darf oder könnte. Du schließt diese Möglichkeit aber aus, ohne das ich erkennen kann woher du dieses explizit aus dem SV nimmst.

Somit wäre die korrekte Antwort der PA auf den "Antrag" der zur HG führen soll (und aus dem SV kann man nicht mehr als diese Forderung entnehmen, über das wie eine HG laut Antrag ermöglicht werden soll, ist dort nichts geschrieben):
Ohne Tätigkeitsänderung ist da nichts zu machen, sofern er inzwischen nicht ein sonstiger Beschäftigter ist.
Damit bleibt die Pauschalaussage der PA "ohne Studium geht nichts" Bullshit, sofern nicht im Antrag steht: HG ohne Tätigkeitsänderung.

Spid

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Ich schließe das nicht aus, sondern ich nehme es einfach nicht an, weil ich den Sachverhalt so nehme, wie er gegeben ist. Genau so wie ich den Unterschied kenne zwischen einer Höhergruppierung und der Änderung der auszuübenden Tätigkeit. Das eine ist offenbar - mit einer haarsträubenden Begründung wohl - beantragt worden, das andere wohl nicht. Zumindest ist es nicht Bestandteil der Sachverhaltsschilderung. Mithin ist die gegebene Antwort korrekt.

WasDennNun

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Ich schließe das nicht aus, sondern ich nehme es einfach nicht an, weil ich den Sachverhalt so nehme, wie er gegeben ist. Genau so wie ich den Unterschied kenne zwischen einer Höhergruppierung und der Änderung der auszuübenden Tätigkeit. Das eine ist offenbar - mit einer haarsträubenden Begründung wohl - beantragt worden, das andere wohl nicht. Zumindest ist es nicht Bestandteil der Sachverhaltsschilderung. Mithin ist die gegebene Antwort korrekt.
Mithin ist die unter den von dir formulierten Einschränkungen korrekt, da bin ich voll dabei. Mithin ist sie weiterhin Bullshit, wenn man die Möglichkeiten nicht ausschließt. Insbesondere wenn man aus der SV herausliest: Es war ein Antrag auf HG (Begründung unbekannt, bzw. unbekannt ob er überhaupt eine Begründung enthielt)
Möglich wäre ja das der Antrag so aussah:
X soll Höhergruppiert werden, da er die Endstufe erreicht hat. Bitte leiten sie die entsprechenden Maßnahmen ein, damit eine HG erfolgt. Falls eine HG nicht möglich ist, bitte erläutern sie dies.
Bei so einem "Antrag" wäre halt die Antwort Bullshit!

Spid

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Auch unter der Annahme des von Dir geschilderten Antrags wäre die Antwort korrekt. Einer Höhergruppierung steht das fehlende Hochschulstudium im Wege. Eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit - etwas ganz anderes als eine Höhergruppierung, deren Rechtsfolge sie sein kann - stand nicht im Raume. Es ist auch nicht erkennbar, daß das Aufgabe der PA sei.

WasDennNun

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Na! Denn bin ich ja beruhigt, dass es nur damit zusammenhängt.