Autor Thema: IT Mitarbeiter/neue Tätigkeiten seit 01.03.2020/aktuell keine Änderung der EG  (Read 8433 times)

socke

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Hallo zusammen,
ich bin derzeit in der EG 10 / 6 eingestuft und arbeite seit mehr als 20 Jahren in meiner alten Tätigkeit als IT Koordinator. Jetzt habe ich die Möglichkeit bekommen, die Tätigkeiten eines Kollegen zu übernehmen, der uns leider verlässt. Das Problem hier ist nur, er hat einen Master und wurde nach E13 bezahlt, auch die Stelle forderte damals einen Uniabschluss. Ich habe nur den staatlich. geprüften Informatiktechniker, mit allerdings über 20 Jahren Berufserfahrung im ÖD. Mein Vorgesetzter hat bereits mit der Personalabteilung gesprochen und einen Höhergruppierungsantrag gestellt, jedoch nicht für meine neuen Tätigkeiten, sondern eher wegen Endstufe 6 der E10… hab noch paar Jahre zu arbeiten. Laut Personalabteilung kann man da nix machen, da kein Studium, mit Verweis auf 01.01.2021, da geht dann ggf. was. Auch nach Rückfrage an die Personalabteilung, ob denn meine neuen Tätigkeiten ab 01.03.2020 schon gemeldet wurden, hieß es nein sie wissen nichts davon, wird aber der Chef bestimmt noch machen. Man muss dazu sagen, dass ich mit meinem Chef so verblieben bin, dass ich das erst einmal probiere und falls es mir nicht liegt, kann ich wieder in die alte Abteilung zurück. Die Frage die ich mir nun Stelle ist, könnte ich denn nicht schon jetzt höhergruppiert werden, da ich E13 Tätigkeiten ausführe? Darf ich die Tätigkeiten überhaupt ausführen?

Ich freue mich auf Ratschläge und Tipps :-)
« Last Edit: 09.03.2020 13:02 von socke »

Spid

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TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür grundsätzlich - und so auch hier! - weder vorgesehen noch erforderlich. Wenn Dir eine Tätigkeit vom AG - nicht von irgendwelchem übergriffigen subalternen Führungspersonal - übertragen wurde, die zu einer anderen Eingruppierung führt, bist Du entsprechend eingruppiert. Danach sieht es aber nicht aus. Tatsächlich stellt es regelmäßig einen abmahnwürdigen Tatbestand dar, eine andere Tätigkeit auszuüben als jene, die vom AG als auszuübende Tätigkeit übertragen wurde. Wir würden beide - den übergriffigen Vorgesetzten und denjenigen, der nicht tut, wofür er bezahlt wird - abmahnen. Werden Dir vom AG entsprechende Tätigkeiten übertragen, so steht der entsprechenden Eingruppierung lediglich ggfs. eine Voraussetzung in der Person entgegen - was, sofern man nicht die hohen Hürden des "sonstigen Beschäftigten" erfüllt, zur Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe führt.

lowsounder

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Was spricht dagegen, wenn du dir die Aufgaben nur vorrübergehend übertragen lässt und eine Zulage erhälst? Wenn es nicht passt, kannst du wieder zurück. Du würdest dann eine Zulage zur E12/5 bekommen (Spid, korrigier mich bitte wenn ich falsch liege), falls du nicht "sonstiger Beschäftigter" bist.

In der Tat fällt der Hochschulbezug unter bestimmten Vorraussetzungen bis zur E13 weg ab 2021 (aber auch nur der Bachelor von EG10 - EG13). Ob die Tätigkeiten ab 2021 aber immer noch E13 Tätigkeiten sind, steht auf einen ganz anderen Blatt.

socke

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Vielen Dank für die Infos.

...wenn ich das jetzt richtig interpretiere, dann muss der AG informiert sein/werden!? d.h. mein Vorgesetzter muss es jetzt schon melden, auch wenn ich diese Tätigkeiten nur auf Probe ausführe?

Spid

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Auch die nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit muß vom AG übertragen werden.

WasDennNun

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Laut Personalabteilung kann man da nix machen, da kein Studium, mit Verweis auf 01.01.2021, da geht dann ggf. was.
Bullshit! Verblödete oder unfähige oder lügende PA.
Du kannst die E13 Tätigkeiten übertragen bekommen, egal welchen Abschluss du hast.
Erhälst aber ggfls. nur das Entgelt der EG12.

Spid

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Der Schilderung des TE ist derlei nicht zu entnehmen. Nicht sinnentleert gekürzt lautet das Zitat: „Mein Vorgesetzter hat bereits mit der Personalabteilung gesprochen und einen Höhergruppierungsantrag gestellt, jedoch nicht für meine neuen Tätigkeiten, sondern eher wegen Endstufe 6 der E10… hab noch paar Jahre zu arbeiten. Laut Personalabteilung kann man da nix machen, da kein Studium, mit Verweis auf 01.01.2021, da geht dann ggf. was.“ Es geht dabei also überhaupt nicht um die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, sondern um die bisherige - und diese führt, zumindest nach Meinung des AG, zur Eingruppierung in E10, möglicherweise wegen des fehlenden Studiums.

WasDennNun

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Der Schilderung des TE ist derlei nicht zu entnehmen. Nicht sinnentleert gekürzt lautet das Zitat: „Mein Vorgesetzter hat bereits mit der Personalabteilung gesprochen und einen Höhergruppierungsantrag gestellt, jedoch nicht für meine neuen Tätigkeiten, sondern eher wegen Endstufe 6 der E10… hab noch paar Jahre zu arbeiten. Laut Personalabteilung kann man da nix machen, da kein Studium, mit Verweis auf 01.01.2021, da geht dann ggf. was.“ Es geht dabei also überhaupt nicht um die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, sondern um die bisherige - und diese führt, zumindest nach Meinung des AG, zur Eingruppierung in E10, möglicherweise wegen des fehlenden Studiums.
Fehlendes Studium ist kein Hinderungsgrunds für mehr als E10, egal ob alt neu oder sonstwas.
Aussage da geht nichts wg. fehlendes Studium = Bullshit
da ist mir der ist der SV egal. Die Aussage ist Bullshit.
Wenn sie gesagt haben da geht nichts, weil die Tätigkeiten keine sind wo man ein Studium braucht, dann ist die Aussage kein Bullshit.

Spid

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Wenn es sich um eine auszuübende Tätigkeit handelt, die die Tätigkeitsmerkmale der E11 erfüllt und der TE die Voraussetzung in der Person nicht erfüllt und auch kein sonstiger Beschäftigter ist, wovon angesichts der Sachverhaltsschilderung auszugehen ist, ist die Aussage der Personalabteilung doch völlig korrekt: das fehlende Studium steht einer höheren Eingruppierung - jener in E11 - im Sachverhalt entgegen und es ist möglich, daß sich zum 01.01.21 daran etwas ändert.

socke

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Der Schilderung des TE ist derlei nicht zu entnehmen. Nicht sinnentleert gekürzt lautet das Zitat: „Mein Vorgesetzter hat bereits mit der Personalabteilung gesprochen und einen Höhergruppierungsantrag gestellt, jedoch nicht für meine neuen Tätigkeiten, sondern eher wegen Endstufe 6 der E10… hab noch paar Jahre zu arbeiten. Laut Personalabteilung kann man da nix machen, da kein Studium, mit Verweis auf 01.01.2021, da geht dann ggf. was.“ Es geht dabei also überhaupt nicht um die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, sondern um die bisherige - und diese führt, zumindest nach Meinung des AG, zur Eingruppierung in E10, möglicherweise wegen des fehlenden Studiums.

Naja, es wurden die höherwärtigen Tätigkeiten ggf. dem AG noch nicht genannt, aber Sie werden von mir ausgeführt und ab 01.04 nur von mir. Das muss ich auch nicht nachweisen, da die Tätigkeiten bei einer anderen Abteilung im Haus, als interne Dienstleistung, ausgeführt werden und der Chef dieser Abteilung zahlt die E13 auch, weil die Stelle vor 6 Jahren auch danach bewertet wurde. Ich muss jetzt beispielsweise auch IT Systeme nach europäischen Standards qualifizieren. Bitte nicht falsch verstehen, ich will mich einfach rechtlich absichern. Nicht das ich was verbocke , die Abteilung ggf. ihre Zulassung verliert und ich offiziell das gar nicht machen durfte.

Spid

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Die ausgeübte Tätigkeit ist schlicht und ergreifend völlig unbeachtlich. Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an. Dieser legt der AG fest, nicht übergriffiges subalternes Führungspersonal - denn nichts anders ist das Verhalten Deines Vorgesetzten zu beschreiben.

socke

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Danke für die hilfreichen Antworten :-) Ich wende mich direkt an den AG. Mal schauen, wie es dann weiter geht...

WasDennNun

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Bitte nicht falsch verstehen, ich will mich einfach rechtlich absichern. Nicht das ich was verbocke , die Abteilung ggf. ihre Zulassung verliert und ich offiziell das gar nicht machen durfte.
Du darfst es offiziell nicht machen, weil dein Arbeitgeber dir diese Tätigkeiten offiziell nicht übertragen hat.

Nach außen hin ist dies aber irrelevant, sofern nicht für die Tätigkeiten spezielle Dinge benötigt werden, die du nicht hast (Also irgendwelche Zertifikate, ...).
(Also so dürfte man jemanden als Arzt einstellen und bezahlen, auch wenn er nicht studiert hat. Er darf nur nicht diagnostizieren etc... ;D )
Das sind halt zwei Paar Schuhe.


Und wenn dein Vorgesetzter bei der Personalabteilung nach gefragt hat, ob man bei dir eine Höhergruppierung machen kann, dann ist die Antwort: ja man kann, auch ohne Studium, man muss dir nur die höheren Tätigkeiten übertragen und dann kann man dir bis zur E14 alles ermöglichen.
Eine Aussage, man kann da nichts machen, da kein Studium, ist Bullshit.

Spid

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Ausweislich der Sachverhaltsschilderung ging es ja dabei nicht um eine andere auszuübende Tätigkeit, sondern um eine Höhergruppierung in der bisherigen Tätigkeit.

socke

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Ausweislich der Sachverhaltsschilderung ging es ja dabei nicht um eine andere auszuübende Tätigkeit, sondern um eine Höhergruppierung in der bisherigen Tätigkeit.

ursprünglich ja, um mich als Mitarbeiter halten zu können, dann aber kündigte der Mitarbeiter und es konnte auf die schnelle keiner Gefunden werden, der dass machen wollte. Wie gesagt, dem AG wurde davon nichts gesagt, aber es liegen die neuen Tätigkeiten ganz offensichtlich auf der Hand.