Moin zusammen,
ich habe eine vielleicht nicht ganz alltägliche Variante der Kündigungsfrist zu der ich leider nichts 100%iges finden konnte. Ich war bei A angestellt, habe gewechselt, bin wieder zurück zu A und möchte nun wieder wechseln.
Konkret:
- 10 Monate bei Stadt X (Angestellter im TVöD), befristet
- 40 Monate bei Stadt X (Angestellter im TVöD), unbefristet, "ordentliche Kündigung"
- 25 Monate bei anderem AG (auch Angestellter im TVöD), unbefristet, "ordentliche Kündigung"
- seit 30 Monaten wieder bei Stadt X (Angestellter im TVöD), unbefristet, "soll ordentlich gekündigt werden"
Zwischen den Beschäftigungen gab es keine Pausen, also immer unmittelbar weiter beschäftigt. Wie lange ist meine jetzige Kündigungsfrist bei Stadt X?
a) 10+40+30 = 80 Monate = 6 Jahre, 8 Monate und somit
3 Monate zum Quartal.
b) 30 = 2 Jahre, 6 Monate und somit
6 Wochen zum Quartal.
c) 10+40+25+30 = 105 Monate = 8 Jahre, 9 Monate und somit
4 Monate zum Quartal.
d) 40+30 = 70 Monate = 5 Jahre, 10 Monate und somit
3 Monate zum Quartal.
im TVÖD §34 Abs.3 heisst es dazu ja "Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist."
bei haufe.de habe ich folgende Ergänzung gefunden:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/beschaeftigungszeit_idesk_PI13994_HI711198.html"
2.1 Die bei demselben Arbeitgeber in
einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit
Beschäftigungszeit ist nur die
- bei demselben Arbeitgeber
- in
einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit.
"
der für mich wesentlich Unterschied ist der Zusatz in
einem Arbeitsverhältnis bei haufe.de. Eine Unterbrechung verstehe ich auch so, das ich in der Zeit, nicht woanders gearbeitet habe. Deswegen also
a) halte ich für möglich, da das mit dem
einem Arbeitsverhältnis nicht so (explizit) im TVöD steht.
b) wäre mein Favorit, da es sich um 2 separate Arbeitsverträge/Arbeitsverhältnisse handelt, egal das diese bei demselben Arbeitgeber waren.
c) ist Quatsch?
d) schon eher als c) aber weniger als a)
Ihr merkt sicherlich das Kündigungsfristen mein absolutes Fachgebiet sind ... deswegen hoffe ich auf euer Wissen und eure Erfahrung. Ist es a), b), c) oder d) oder bin ich total auf dem Holzweg.
Sehr vielen lieben Dank vorab und Gruss,
Stefan.