Autor Thema: Kündigungsfrist? Bei Unterbrechung anderer AG mit Wiedereinstellung voriger AG.  (Read 2130 times)

stefman

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Moin zusammen,

ich habe eine vielleicht nicht ganz alltägliche Variante der Kündigungsfrist zu der ich leider nichts 100%iges finden konnte. Ich war bei A angestellt, habe gewechselt, bin wieder zurück zu A und möchte nun wieder wechseln.

Konkret:
- 10 Monate bei Stadt X (Angestellter im TVöD), befristet
- 40 Monate bei Stadt X (Angestellter im TVöD), unbefristet, "ordentliche Kündigung"
- 25 Monate bei anderem AG (auch Angestellter im TVöD), unbefristet, "ordentliche Kündigung"
- seit 30 Monaten wieder bei Stadt X (Angestellter im TVöD), unbefristet, "soll ordentlich gekündigt werden"

Zwischen den Beschäftigungen gab es keine Pausen, also immer unmittelbar weiter beschäftigt. Wie lange ist meine jetzige Kündigungsfrist bei Stadt X?

a) 10+40+30 = 80 Monate = 6 Jahre, 8 Monate und somit 3 Monate zum Quartal.
b) 30 = 2 Jahre, 6 Monate und somit 6 Wochen zum Quartal.
c) 10+40+25+30 = 105 Monate = 8 Jahre, 9 Monate und somit 4 Monate zum Quartal.
d) 40+30 = 70 Monate = 5 Jahre, 10 Monate und somit 3 Monate zum Quartal.

im TVÖD §34 Abs.3 heisst es dazu ja "Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist."

bei haufe.de habe ich folgende Ergänzung gefunden:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/beschaeftigungszeit_idesk_PI13994_HI711198.html

"
2.1 Die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit

Beschäftigungszeit ist nur die
- bei demselben Arbeitgeber
- in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit.
"

der für mich wesentlich Unterschied ist der Zusatz in einem Arbeitsverhältnis bei haufe.de. Eine  Unterbrechung verstehe ich auch so, das ich in der Zeit, nicht woanders gearbeitet habe. Deswegen also

a) halte ich für möglich, da das mit dem einem Arbeitsverhältnis nicht so (explizit) im TVöD steht.
b) wäre mein Favorit, da es sich um 2 separate Arbeitsverträge/Arbeitsverhältnisse handelt, egal das diese bei demselben Arbeitgeber waren.
c) ist Quatsch?
d) schon eher als c) aber weniger als a)

Ihr merkt sicherlich das Kündigungsfristen mein absolutes Fachgebiet sind ... deswegen hoffe ich auf euer Wissen und eure Erfahrung. Ist es a), b), c) oder d) oder bin ich total auf dem Holzweg.

Sehr vielen lieben Dank vorab und Gruss,

Stefan.

Spid

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a)

Es handelt sich um einen unbestimmten Artikel, nicht um ein Zahlwort.

stefman

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Hallo Spid,

danke für deine schnelle Antwort, die mich zwar tatsächlich etwas überrascht, mir aber wieder einmal zeigt wie exakt und nüchtern man die § lesen muss ohne allzu viel zu interpretieren.

Als Laie war ich immer der Meinung das der Arbeitsvertrag Maß der Dinge ist, d.h. wie in meinen Fall, mit Abschluss des Arbeitsvertrages die Beschäftigungszeit wieder bei 0 beginnt, wen interessiert schon das "damals". Das es diesen zusätzlichen Absatz gibt der die Beschäftigungszeit "anpasst" hat mich sowieso schon überrascht.

Nur gut das wir das vorher klären konnten sonst wäre ich nämlich voll ins Fettnäpfchen getreten. Wobei, ganz ehrlich, der ein oder andere Personaler hätte auch b) gesagt ;)

In diesem Sinn, tausend Dank dir.

Mfg.

Stefan.