Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Ausgleich von Unterrepräsenz - AGG-konform?
Lars73:
Es besteht auch keine Notwendigkeit dies in der Ausschreibung zu beschreiben. Da reicht ein Aktenvermerk. Die Annahme, dass man im BSG dies rechtlich korrekt umsetzen kann erscheint mir nicht unplausibel.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version