Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Ausgleich von Unterrepräsenz - AGG-konform?

<< < (2/2)

Lars73:
Es besteht auch keine Notwendigkeit dies in der Ausschreibung zu beschreiben. Da reicht ein Aktenvermerk. Die Annahme, dass man im BSG dies rechtlich korrekt umsetzen kann erscheint mir nicht unplausibel.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version