Autor Thema: Arbeitnehmer und Student = Zwang Werkstudent?  (Read 3842 times)

Anja82

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Liebes Forum,

ich hoffe, mir kann hier eventuell jemand weiterhelfen.

Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Nun beginne ich ein Studium und möchte daher meine Arbeitszeit auf 15 Stunden reduzieren. Mein Arbeitgeber möchte mich nun als Werkstudent führen und somit Sozialabgaben sparen. Das Problem: ich bin bereits über 30 und würde aus der studentischen KV fallen. Meine Kasse sagte mir, dass mein Beitrag dann bei 250 Euro monatlich liegen würde und ich halt auch nicht mehr in der Arbeitslosenversicherung wäre. Grundsätzlich ist die Reduktion kein Problem und wenn ich nicht studieren würde, dann wäre ich ganz normal mit allen Beiträgen versichert. Als Student wäre dies aber nicht mehr möglich, so der AG.
Meine Frage ist, ob es ein Gesetz gibt, dass mich in den Status als Werkstudent zwingen kann, auch wenn ich einfach weiterhin als normale Arbeitnehmerin abgerechnet werden möchte und in meiner freien Zeit halt studiere?!
Hätte ich meine Stunden ohne Angabe des Grundes verändert, dann sagte man mir, hätte ich das Problem jetzt nicht. :(

Ich freue mich, über hilfreiche Antwort und bedanke mich
Anja

Bastel

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Antw:Arbeitnehmer und Student = Zwang Werkstudent?
« Antwort #1 am: 10.03.2020 21:24 »
Ich wüsste dazu kein Gesetz. Ich mache nebenbei ein Masterstudium und mein AG weis garnicht davon... Vermutlich will dein AG nur Geld sparen.

Anja82

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Antw:Arbeitnehmer und Student = Zwang Werkstudent?
« Antwort #2 am: 10.03.2020 21:31 »
Hallo Bastel, danke für die Antwort. Ja, das denke ich auch. Ich frage mich halt, ob er mich dazu zwingen kann. Ich soll eine Immabescheinigung vorlegen. Bin ich überhaupt dazu verpflichtet?

Bastel

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Antw:Arbeitnehmer und Student = Zwang Werkstudent?
« Antwort #3 am: 11.03.2020 06:45 »
Hallo Bastel, danke für die Antwort. Ja, das denke ich auch. Ich frage mich halt, ob er mich dazu zwingen kann. Ich soll eine Immabescheinigung vorlegen. Bin ich überhaupt dazu verpflichtet?

Nö. Sag ihm halt, dass du das Studium abgebrochen hast ::)

Kaffeetassensucher

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Antw:Arbeitnehmer und Student = Zwang Werkstudent?
« Antwort #4 am: 11.03.2020 07:18 »
Also, das ganze hört sich ja nach ganz großem Quatsch an.

Ich kenne hier etliche Leute, die neben der Arbeit auch noch ein Studium durchgezogen haben. Die sind halt auf Teilzeit gegangen und fertig, manche sogar noch Vollzeit beschäftigt geblieben.

Spid

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Antw:Arbeitnehmer und Student = Zwang Werkstudent?
« Antwort #5 am: 11.03.2020 07:25 »
Die Statusfeststellung - der AG hat ja zunächst mal nur eine Vermutung dazu - obliegt doch der zuständigen Krankenkasse. Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß auch diese bei einem Vollzeitstudium und einer Beschäftigung von nicht mehr als 20 Stunden pro Woche vom Werkstudentenstatus ausgehen wird.

Anja82

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Antw:Arbeitnehmer und Student = Zwang Werkstudent?
« Antwort #6 am: 11.03.2020 08:56 »
Liebe Alle,

vielen Dank für eure Antworten. Ich dachte halt „Werkstudentenprivileg“ soll den Studierenden zugute kommen und nicht dem Arbeitgeber. :( Diese Regelung gefährdet mein gesamtes Studium.
Da ich das Studium ja nun angekündigt habe, kann ich nicht einfach wieder sagen, dass ich nicht mehr studiere.
Weiß ja nicht mal, in wie weit die Frage meines Arbeitgebers, ob ich studiere überhaupt zulässig ist. Ist ja keine Nebentätigkeit. Iich werde vielleicht mal den Personalrat befragen, was er meint.

Isie

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Antw:Arbeitnehmer und Student = Zwang Werkstudent?
« Antwort #7 am: 11.03.2020 09:33 »
Reduziere nicht auf 15, sondern auf 21 Stunden, wenn das geht. Damit hätte sich das Problem auch erledigt. Und erkundige dich bei der Krankenkasse, ob es noch andere Möglichkeiten gibt.