Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Arbeitnehmer und Student = Zwang Werkstudent?
Spid:
Die Statusfeststellung - der AG hat ja zunächst mal nur eine Vermutung dazu - obliegt doch der zuständigen Krankenkasse. Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß auch diese bei einem Vollzeitstudium und einer Beschäftigung von nicht mehr als 20 Stunden pro Woche vom Werkstudentenstatus ausgehen wird.
Anja82:
Liebe Alle,
vielen Dank für eure Antworten. Ich dachte halt „Werkstudentenprivileg“ soll den Studierenden zugute kommen und nicht dem Arbeitgeber. :( Diese Regelung gefährdet mein gesamtes Studium.
Da ich das Studium ja nun angekündigt habe, kann ich nicht einfach wieder sagen, dass ich nicht mehr studiere.
Weiß ja nicht mal, in wie weit die Frage meines Arbeitgebers, ob ich studiere überhaupt zulässig ist. Ist ja keine Nebentätigkeit. Iich werde vielleicht mal den Personalrat befragen, was er meint.
Isie:
Reduziere nicht auf 15, sondern auf 21 Stunden, wenn das geht. Damit hätte sich das Problem auch erledigt. Und erkundige dich bei der Krankenkasse, ob es noch andere Möglichkeiten gibt.
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