Autor Thema: [NW] Gesetzentwurf zur Änderung des LPVG NW  (Read 2826 times)

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,468
Artikel 15
Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes
Das Landespersonalvertretungsgesetz vom 3. Dezember 1974 (GV. NRW. S. 1514), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Februar 2019 (GV. NRW. S. 134), wird wie folgt geändert:
1.
In § 23 Absatz 1 werden folgende Sätze 3 und 4 angefügt:
„Für die Personalvertretungen, die für die bis zum 30.06.2020 laufende Wahlperiode gewählt wurden, wird die Amtszeit über den 30.06.2020 hinaus verlängert bis zur Wahl einer neuen Personalvertretung, längstens bis zum 30.06.2021. § 23 Absatz 2 Satz 1 findet für diese Personalräte Anwendung.“
2.
In § 33 wird folgender Absatz 3 angefügt:
23
„(3) Längstens bis zum Ende der in § 23 Absatz 1 Satz 3 verlängerten Amtszeit gilt abweichend, dass Beschlüsse auch wirksam sind, wenn sie mittels Umlaufverfahren oder elektronischer Abstimmung erfolgt sind.“
« Last Edit: 31.03.2020 03:09 von Admin2 »
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kaiser80

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,443
Antw:(NW) Gesetzentwurf zur Änderung des LPVG NW
« Antwort #1 am: 30.03.2020 13:26 »
Quelle? Hast du nen Link? Hab bei google nix gefunden

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,468
Antw:(NW) Gesetzentwurf zur Änderung des LPVG NW
« Antwort #2 am: 30.03.2020 13:29 »
Direkt aus der Staatskanzlei der Landesregierung...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kaiser80

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,443
Antw:(NW) Gesetzentwurf zur Änderung des LPVG NW
« Antwort #3 am: 30.03.2020 13:30 »
Ok. Wann meinst du wird es druckreif?

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,468
Antw:(NW) Gesetzentwurf zur Änderung des LPVG NW
« Antwort #4 am: 30.03.2020 13:34 »
...lt. Anschreiben wurde die Einbringung in den Landtag bereits heute vollzogen...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kaiser80

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,443
Antw:(NW) Gesetzentwurf zur Änderung des LPVG NW
« Antwort #5 am: 30.03.2020 13:37 »
Danke.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,468
Antw:(NW) Gesetzentwurf zur Änderung des LPVG NW
« Antwort #6 am: 30.03.2020 14:00 »
...es besteht die Absicht, das so noch vor dem 01.04.2020 zu beschließen...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Lars73

  • Gast
Antw:(NW) Gesetzentwurf zur Änderung des LPVG NW
« Antwort #7 am: 30.03.2020 14:16 »
Das ist schnell. Die Teilregelungen die der Bund treffen will sollen erst am 8.4. ins Kabinett.


was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,468
Antw:[NW] Gesetzentwurf zur Änderung des LPVG NW
« Antwort #9 am: 31.03.2020 08:14 »
Die Änderung des LPVG NW ist Bestandteil des geplanten "NRW-Notstandsgesetz. Hierzu ein Kommentar aus der heutigen "Westfälischen Rundschau:

Gut gemeint, aber offenbar mit heißer Nadel gestrickt: Der Notstands-Gesetzentwurf sollte nachgebessert werden.

Erstaunlich, wie schnell unser liberaler Rechtsstaat in einer großen Krisenlage in Versuchung gerät, im Notfall massiv in die Freiheit seiner Bürger einzugreifen.

Das geplante NRW-Notstandsgesetz gibt den Behörden zumindest theoretisch das Recht, über die Menschen im Land zu verfügen. Mehr noch als im Moment mit der – absolut notwendigen – Kontaktsperre. Motto: Das Wohl der Gesellschaft wiegt in der Krise mehr als das des Individuums.

Dieser Reflex lässt uns ahnen, wie schnell der Rechtsstaat beschädigt würde, wenn uns nicht, wie heute, Demokraten, sondern autoritäre Populisten regierten. Freiheit will immer wieder aufs Neue verteidigt werden.
Gute Absicht, aber überstürzte Handlung

Die Absicht hinter diesem Gesetzentwurf wird eine gute und keine böse sein. In dieser nach dem Krieg bisher beispiellosen Notlage will das Land NRW, sollte sich die Lage weiter zuspitzen, schnell reagieren können.

Aber solch ein Hammergesetz sollte eine Regierung nicht mal eben mit der heißen Nadel stricken und es im Eilverfahren durchs Parlament winken. Das funktioniert am Besten im Konsens mit der Opposition und mit ruhiger Hand, zumal der Landtag ja weiterhin arbeitsfähig ist.

Also bitte: Kein autoritär anmutender Schnellschuss, keine Experimente mit den Grundpfeilern der Demokratie und sich immer wieder ans eigene (kluge) Regierungsmotto erinnern: Maß und Mitte.​


Ganz so schnell und einfach, wie vorgesehen, wird es wohl doch nicht....
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,468
Antw:[NW] Gesetzentwurf zur Änderung des LPVG NW
« Antwort #10 am: 01.04.2020 06:48 »
..der Beschluß wird nun nicht mehr im Eilverfahren vorgenommen, sondern heute wird die Gesetzesvorlage diskutiert und in der nächsten Woche soll beschlossen werden...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen