Wenn eine Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz verhängt wurde, verliert ein Beschäftigter grundsätzlich seinen Lohnanspruch, hat aber Anspruch auf eine Verdienstausfallzahlung in Höhe des Lohns für 6 Wochen, danach (was bei den Quarantänezeiten die bei Corona im Raum stehen eher nicht eintreten sollte) in Höhe des Krankengeldes. Aber auch da kann es Ausnahmen gegeben.
Soweit die Rechtslage nach dem Infektionsschutzgesetz, aber mutmaßlich wird das Thema, mit der steigenden Anzahl der Fälle und der Kosten, bei dieser Pandemie noch für einige Diskussionen und evtl. Änderungen sorgen. Die Nummer könnte nämlich für den Staat bzw. einzelne Stellen des Staates sauteuer werden. Wie man das dann handhabt? Glaskugel. Dass man da für die staatlichen Bediensteten von vornherein klare Absprachen trifft, wie das anscheinend in Bayern gemacht wurde, ist gar keine so schlechte Idee.