Der Pensionsanspruch wird reduziert ... und zwar um 0,069 für die 2 Wochen.
Denke ich nicht. Wenn man seine 40 Dienstjahre trotzdem voll bekommt, hat es keinen Einfluss auf das Ruhegehalt.
Wenn man die 40 Jahre nicht voll bekommt, reduziert es sich um ca. 1,79375%/52=0,0345%.
Die 3,6% pro Jahr sind doch nur bei vorzeitigem Ruhestand abzuziehen.
Zumindest interpretiere ich das so für uns in Niedersachsen...