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[BE] Erfahrungsstufe bei Neueinstellung Berlin

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PublicTim:
Hallo Community,

ich habe Fragen bezüglich der Erfahrungsstufen im Land Berlin. Ich bin ein Quereinsteiger in den öffentlichen Dienst und war vorher rund 7 Jahre im medizinischen Bereich tätig.

1. Wenn ich jetzt nach meinem Studium neu einsteige, fange ich denn bei der Erfahrungsstufe 1 an?

2. Gibt es da Möglichkeiten zur Verhandlung? Eher beim Einstieg als Beamter auf Probe oder als Angestellter? Wenn ja, welche?

3. Zählt mein Alter(32) als Lebenserfahrung, etc?

Vielen Dank im Voraus

Bastel:

--- Zitat von: PublicTim am 11.03.2020 08:01 ---Hallo Community,

ich habe Fragen bezüglich der Erfahrungsstufen im Land Berlin. Ich bin ein Quereinsteiger in den öffentlichen Dienst und war vorher rund 7 Jahre im medizinischen Bereich tätig.

1. Wenn ich jetzt nach meinem Studium neu einsteige, fange ich denn bei der Erfahrungsstufe 1 an?

2. Gibt es da Möglichkeiten zur Verhandlung? Eher beim Einstieg als Beamter auf Probe oder als Angestellter? Wenn ja, welche?

3. Zählt mein Alter(32) als Lebenserfahrung, etc?

Vielen Dank im Voraus

--- End quote ---

1. In der Regel schon. Wenn der Bedarf sehr hoch ist, geht vielleicht mehr.
2. Bei einer Verbeamtung kannst du nichts verhandeln. Das wird festgesetzt entsprechend den Gesetzen.
3. Nein. Dafür bist du viele Jahre zu spät...

PublicTim:
Danke für die schnelle Antwort.

D.h. für mich, wenn ich als Regierungsinspektor auf Probe anfange, werde ich in A9 Erfahrungsstufe 1 ohne Möglichkeit auf "Verhandlung" eingruppiert?!

Chrille1507:
Hallo PublicTim,

wenn du die Beamtenlaufbahn einschlagen willst, wirst du nicht eingruppiert.

Die Möglichkeit der "Verhandlung" gibt es nicht.
Als Regierungsinspektor auf Probe wirst du dann nach A9, Stufe 1 (2621.81 Brutto) besoldet.

Gerda Schwäbel:

--- Zitat von: PublicTim am 11.03.2020 08:21 ---D.h. für mich, wenn ich als Regierungsinspektor auf Probe anfange, werde ich in A9 Erfahrungsstufe 1 ohne Möglichkeit auf "Verhandlung" eingruppiert?!

--- End quote ---

Werfen Sie doch einen Blick in § 28 Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin und machen Sie sich ein Bild von der Rechtslage. Ihre Aussage "Ich … war vorher rund 7 Jahre im medizinischen Bereich tätig." halte ich nicht für so präzise, dass sich daraus das Ergebnis einer Stufenfestsetzung zwingend bestimmen lässt.

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