Autor Thema: [Allg] Abordnung mit dem Ziel der Versetzung  (Read 4224 times)

Nero92

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Hallo,
ich bin Beamter im mD in einem Finanzamt und habe mich auf einen (nicht höherwertigen) Posten bei der Mittelbehörde beworben und bin nun abgeordnet seit gut einem Monat. Ich merke, dass das vllt doch nicht so gut war, die kurze Hospitation hat nicht ausgereicht. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass ich zurück gehen soll.
Falls ich mich wirklich dazu entschließen sollte, kann ich diese Abordnung mit dem Ziel der Versetzung, die 6 Monate dauert, jederzeit beenden?
Mein Posten im FA ist bereits wieder besetzt, besteht die Gefahr irgendwo hinzukommen, wohin ich gar nicht will?
Danke für die Beratung.
« Last Edit: 12.03.2020 01:37 von Admin2 »

2strong

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Antw:Abordnung mit dem Ziel der Versetzung
« Antwort #1 am: 11.03.2020 15:25 »
Wenn Du nicht versetzt werden möchtest, darfst Du der Versetzung im Anschluss an die Abordnung nicht zustimmen. Du hast dann den Dienst bei Deiner früheren Dienststelle wieder aufzunehmen. Wenn die Abordnung bereits vor Ablauf der sechs Monate beendet werden soll, müssen das die Dienststellen untereinander regeln. Einen Anspruch darauf hast Du nicht.

Ebenso hast Du keinen Anspruch auf einen konkreten Dienstposten bei Deiner früheren Dienststelle. Insofern bestehe die Möglichkeit, dass Du mit Deinen Dir dann zugewiesenen Posten ebenfalls unzufrieden sein wirst.

Nero92

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Antw:Abordnung mit dem Ziel der Versetzung
« Antwort #2 am: 11.03.2020 15:38 »
Wenn ich das ganze noch eine Weile beobachte und der Entschluss immer deutlicher wird, wäre es aber doch ratsam, so früh wie möglich den Kontakt zum Vorgesetzten zu suchen oder?

Dass ich frei auf irgendeinen Posten gesetzt werden kann, war mir bekannt. Ich hab nur gedacht, dass man aufgrund meiner Erfahrungen und Fähigkeiten eher daran denkt mich in die Dienststelle zurück zu setzen.
Ich hab auch daran gedacht, dass der Vorsteher mich dann aus Rache auf einen Posten setzt den ich nicht möchte.
Wäre ein vorheriger Kontakt zum alten Amt eine Option?

2strong

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Antw:Abordnung mit dem Ziel der Versetzung
« Antwort #3 am: 12.03.2020 01:15 »
Das kannst Du selbst besser einschätzen als jeder andere hier. Wenn Du Deinem früheren Vorsteher "Rachgelüste" unterstellst, überlegte ich mir 3x, ob ich zurückgehen oder mich im neuen Amt nicht doch lieber durchbeißen will. Bei einem guten, vertrauensvollen, jedenfalls aber professionellen Verhältnis zum früheren Vorsteher würde ich bilateral ausloten, wie die Bedingungen bei einer Rückkehr sein werd, selbstverständlich.

Weshalb wechselt man denn, wenn nicht für eine Beförderung?

Nero92

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Antw:[Allg] Abordnung mit dem Ziel der Versetzung
« Antwort #4 am: 12.03.2020 17:48 »
Ich unterstelle meinem Vorsteher nicht direkt, dass er sich rächen wird, es war nur eine Sorge, da er mich ja einsetzen kann, wo er will.
Das Verhältnis zu ihm war eher neutral, ich hatte nicht viel Kontakt mit ihm. Beim letzten Gespräch vor dem Wechsel wünschte er mir viel Glück und er wollte sonst nichts wissen.

Ich wollte einen Wechsel, weil ich keine wirklichen Perspektiven gesehen habe, bzw. Zu ungeduldig war bis mein SGL intern für einen Wechsel sorgen konnte, andere Kollegen vor mir saßen noch viele Jahre länger in der Dienststelle fest und durch eine Bewerbung war ich eher draußen. Und ja, man erzählt sich auch dass das Landesamt für Steuern schneller befördert als das Finanzamt.
Leider ist es so, dass ich meine alte Tätigkeit ein wenig vermisse. Das Steuerliche. Da bin ich zurzeit gänzlich von weg. Vorher war ich fest der Meinung, dass diese Bewerbung das Beste für mich ist.

Ich würde einfach gern wissen, ob ich „jederzeit“ zurück ins Amt könnte oder ob die 6 Monate auf jeden Fall hier abzuleisten sind.

Gerda Schwäbel

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Antw:[Allg] Abordnung mit dem Ziel der Versetzung
« Antwort #5 am: 12.03.2020 18:14 »
D
Ich würde einfach gern wissen, ob ich „jederzeit“ zurück ins Amt könnte oder ob die 6 Monate auf jeden Fall hier abzuleisten sind.

Das kann Ihnen (hier!) niemand mit Gewissheit sagen.
Ich halte aber die Wahrscheinlichkeit für sehr groß, dass es um so schwieriger wird, wieder auf Ihren bisherigen Posten zu kommen, je länger sie weg sind.

Nero92

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Antw:[Allg] Abordnung mit dem Ziel der Versetzung
« Antwort #6 am: 13.03.2020 16:21 »
An wen wende ich mich zuerst? An meinen alten SGL, an die Geschäftsstelle im alten Amt oder zuerst beim Dienststellenleiter hier bei der neuen Stelle? Ich möchte das auf keinen Fall falsch machen.

2strong

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Antw:[Allg] Abordnung mit dem Ziel der Versetzung
« Antwort #7 am: 13.03.2020 16:46 »
Du solltest zunächst mit Deinem alten Amt sprechen. Ob SGL oder Vorsteher würde ich davon abhängig machen, zu wem ich den besseren Draht habe.

Nero92

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Antw:[Allg] Abordnung mit dem Ziel der Versetzung
« Antwort #8 am: 13.03.2020 17:29 »
Du solltest zunächst mit Deinem alten Amt sprechen. Ob SGL oder Vorsteher würde ich davon abhängig machen, zu wem ich den besseren Draht habe.

Da die Personen nicht greifbar sind, wäre der Weg per E-Mail angemessen? Im Büro habe ich keine Privatsphäre (Großraum).

clarion

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Antw:[Allg] Abordnung mit dem Ziel der Versetzung
« Antwort #9 am: 13.03.2020 23:15 »
Du hast doch bestimmt ein Handy. Ruf doch in einer Pause oder morgens vor der Arbeit einfach an. Ich würde das nicht unbedingt per Mail klären.

2strong

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Antw:[Allg] Abordnung mit dem Ziel der Versetzung
« Antwort #10 am: 14.03.2020 00:58 »
Da die Personen nicht greifbar sind, wäre der Weg per E-Mail angemessen? Im Büro habe ich keine Privatsphäre (Großraum).

Menschenskinder, die Situation scheint Dich ja wirklich ernsthaft zu verunsichern.

Ich würde das telefonisch klären. Wenn das ad hoc nicht geht, vereinbare per E-Mail einen Telefontermin und führe das Gespräch, wie der Kollege bereits vorschlug, vom Handy aus. Da wirst Du Dir schon was einfallen lassen.