Autor Thema: Weiterbildung staatl. gepf. Techniker Höhergruppierung 7-> 9  (Read 2129 times)

Carl2020

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Halo zusammen,

vor genau 10 Jahren habe ich als Elektriker im Öffentlichen Dienst begonnen. Zu dieser Zeit wurde ich in EG7/1 eingestuft. 4 Jahre lang habe ich dann Abends eine Weiterbildung zum staatl. gepr. Techniker in Elektrotechnik gemacht.
Während der Weiterbildung wurde ich bereits im Mitarbeitergespräch für den Ergeiz nach der Arbeit gelobt, mit dem Hinweis das man gerne auch solche Weiterbildungen unterstützt und bei erfolgreichem Abschluss das ganze gerne honoriert.
Mit erfolgreichem Abschluss habe ich dann mein Abschlusszeitgnis vorgelegt und es hieß das man nicht direkt in die Gehaltsstufe kommt wenn man den Abschluss hat, sondern erstmal ein Jahr sich den Titel "erarbeiten" muss.
In dieser Zeit habe ich dann auch mehr Bürotätikeit gemacht und war weniger "im Dreck".
Nach diesem Jahr habe ich das ganze wieder angesprochen. Daraufhin hieß es, es sei kein Geld um das zu realisieren. Im letzten Jahr habe ich dann endlich mal eine Bindungszulage bekommen (100€  Brutto).
Nun habe ich nächste Woche wieder ein Mitarbeitergespräch und möchte das ganze wieder einmal zum Thema machen.
Gibt es Tipps die Ihr mir geben könnt um das ganze mal zu forcieren?
Eingestellt wurde ich als Elektriker, das steht auch in meiner Stellenbeschreibung, tatsächlich plane und koordiniere ich Projekte. Gibt es im Öffentlichen Dienst ( TVL ) einen Antrag auf Höherstufung? Muss erst meine Tätigkeitsbeschreibung geändert werden?
Welche Lohngruppe wäre realistich? 9a, 9b oder 9k?


Nice

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Immer wieder erstaunlich, wie viele Menschen sich vom unmittelbaren Führungspersonal irgendetwas mündlich versprechen lassen, was dann nie eintritt und spätestens mit dem Abtreten des Versprechenden nicht einmal mehr zur Sprache gebracht werden kann.

Du erhältst nicht dein Entgelt anhand dessen, was du tatsächlich machst, sondern nach dem, was auf dem Zettel steht, den du vom Arbeitgeber erhalten hast, was du (theoretisch) zu tun hast. Wenn da seit 10 Jahren nichts anderes drauf steht und du seither andere Aufgaben wahrgenommen hast, als du eigentlich solltest, könnte dein Arbeitgeber statt Lob für deinen Einsatz auszusprechen dich im Gegenteil dafür noch abmahnen.

Was du also machen solltest ist, dass du aus deinem Arbeitgeber eine veränderte Tätigkeitsbeschreibung für dich herauskitzelst, welche Tätigkeiten enthält, die zu deiner gewünschten Eingruppierung führen.

sr4711

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Und bis dahin machst du nur das, was du wirksam als auszuübende Tätigkeiten übertragen bekommen hast.

Kaiser80

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Es wäre so einfach, wenn die AG sich an simpelste Dinge wie bspw §2 NachwG halten würden...
Es wäre so einfach, wenn der AG übergriffiges Führungspersonal abmahnen würde..
Es wäre aber auch sehr einfach, wenn so unfassbare viele AN sich nicht für dumm verkaufen lassen würden, ein bissl "Eier" in der Hose hätten und auf ihre Rechte bestehen würden...

WasDennNun

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Des Kaisers Worte sprechen mir aus dem Herzen.