Hallo zusammen,
im Jahr 2016 habe ich eine Stelle beim Land NRW angefangen und bin in die E12, Erfahrungsstufe 1, eingruppiert worden. Aufgrund meines abgeschlossenen Studiums wurde ich jetzt von der E12/2 in die E13 eingruppiert. Mein Fall wurde von der Bezirksregierung komplett neu geprüft (nachdem ich Monate lang kein Gehalt vom LBV erhalten habe und viele Fehler vom LBV gemacht wurden) und aufgrund meiner Berufserfahrung in den Jahren vor 2016 wurde ich in die Erfahrungsstufe 3 eingruppiert (also von E12/2 auf E13/3).
Ich hätte bei meiner Neueinstellung im Jahr 2016 darauf achten sollen, dass meine Berufserfahrung anerkannt wird und ich nicht mit der Erfahrungsstufe 1 beginne. Ich war damals ehrlicherweise einfach nur froh und glücklich, diesen Job zu bekommen und wollte mich nicht „beschweren“. Zudem war mir damals auch gar nicht bewusst, dass meine Berufserfahrung Auswirkungen auf meine Eingruppierung hat.
Da die Berufserfahrung vor 2016 aber jetzt anerkannt wurde, frage ich mich, ob es machbar wäre, meine Eingruppierung der letzten Jahre rückwirkend „anzupassen“. Der Gehaltsunterschied zwischen der E12/1 und der E12/2 bzw. E12/3 ist nicht gerade wenig. Gibt es da Möglichkeiten und wenn ja, wie würde man da am sinnvollsten vorgehen?
Vielen Dank im Voraus